Energie-Controlling-Software von econ solutions

Econ app: jetzt Steuererleichterungen sichern

7. November 2013, 15:42 Uhr | Heinz Arnold
econ solutions hat die Tariffunktionen im neuen econ app-Release erweitert.
© econsolutions

In der neuen Release der Energie-Controlling-Software econ app hat econ solutions die Tarif- und Kennzahlenfunktion erweitert, wodurch die Anwender umfangreichere Auswertungsmöglichkeiten erhalten – ohne dass die Bedienung komplizierter würde.

Zudem ist die econ app in die Liste der zuschussfähigen Systeme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgenommen. Damit profitieren Unternehmen doppelt: Sie können einen Zuschuss für den Kauf der Software erhalten und beim Erwerb vor dem 31.12. können sie noch den Spitzenausgleich für 2013 beantragen.

Die neu aufgebaute Tariffunktion ermöglicht es Anwendern, verschiedene Tarife für unterschiedliche Energiemedien, wie Strom, Gas oder Wasser für mehrere Standorte eins zu eins im System abzubilden. Dadurch gewinnen sie eine detaillierte, exakte Übersicht über ihre Energiekosten je Medium und Standort. Auch individuelle Einheiten entsprechend den internen Umlagefaktoren lassen sich in der econ app hinterlegen. Preiszeitreihen des Energieversorgers oder aus dem hauseigenen ERP-System können automatisch in econ importiert werden.

Durch die erweiterte Kennzahlenfunktion werden Nutzern mehr Möglichkeiten bei der Berechnung von spezifischen Leistungskennzahlen (KPI) verschafft. Hierdurch sind auch Auswertungen von Betriebsstunden auf Basis der Energiewerte möglich. Das neue Release der econ app ist ab Anfang Dezember 2013 verfügbar. Bestandskunden erhalten automatisch ein Update mit den neuen Funktionen.
   
Spitzenausgleich für 2013   

Die econ app wird bezuschusst durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Damit lohnt sich eine Investition jetzt doppelt: Das Amt übernimmt für eine Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 und eines Energiecontrollings sowie für den Erwerb von Messtechnik und Software bis zu 80 Prozent der Ausgaben. Darüber hinaus können Unternehmen, die noch bis Ende des Jahres mit der Einführung eines Systems zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz beginnen, den Spitzenausgleich nach §55 Energie- und §10 Stromsteuergesetz noch für 2013 beantragen.    


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