ISO 50001

Lukrative Fördermittel bei Energiemanagementsystemen

7. Juni 2016, 17:45 Uhr | Hagen Lang
Der Markt für Energiemessgeräte und Energiemanagementsysteme wächst. Das Energiemessgerät Eco Power Meter KW2M von Panasonic fungiert als Multifunktionsgerät z.B. zur Kontrolle des Energieverbrauches als auch zur Überwachung der Energiequalität und zur Visualisierung von Messwerten und kann als erster Schritt zur Integration eines professionellen Energiemanagementsystems in Unternehmen dienen.
© Panasonic Electric Works Europe

Unternehmen können bei der Einführung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 eine Reihe von Förderprogrammen lukrativ für sich nutzen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin und gibt einen Überblick über mögliche Fördertöpfe.

Von Fördertöpfen bis zur Steuerersparnis: Unternehmen können bei der Einführung von Energiemanagementsystemen gemäß ISO 50001 mehrere tausend Euro erhalten. Tyrone Adu-Baffour, Projektleiter Energiemanagement bei TÜV Rheinland erklärt: »Diese Finanzspritze kann für mittelständische und auch große Unternehmen lukrativ sein. Insbesondere auch für jene, die das Energiedienstleistungsgesetz erfüllen müssen und ohnehin über die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 nachdenken.«

Drei »Quellen« kommen hauptsächlich in Frage: Die Förderung von Energiemanagementsystemen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),steuerliche Rückvergütungen durch den Spitzenausgleich (SpaEfV) und Förderungen gemäß der EU-Ausgleichsregelung für Stromintensive Unternehmen.

Die Gesamtsumme der Zuwendungen durch das BAFA beträgt maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten. BAFA-förderfähig sind externe Beratungen zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung einer Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bzw. eines alternativen Systems mit bis zu 60 Prozent der Kosten, bzw. bis zu einem maximalen Betrag von 3.000 Euro. Die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 kann mit maximal 80 Prozent der Kosten bzw. einem Betrag von bis zu 6.000 Euro gefördert werden. Dafür muss eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft wie z.B. TÜV Rheinland vorliegen.

Der Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme wird mit bis zu 20 Prozent der Kosten in Höhe von bis zu 8.000 Euro gefördert, sofern die Messtechnik mit einer nach der Förderrichtlinie anerkannten Energiemanagement-Software verbunden ist. Auch der Erwerb der Software selbst ist förderfähig, einmalig je Unternehmen mit maximal 20 Prozent der Kosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro, sofern die Software bestimmte Funktionen erfüllt.

Unternehmen, die eine ISO 50001-Zertifizierung oder ein alternatives System gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung (SpaEfV) vorweisen können, erhalten den sogenannten »Spitzenausgleich« in Form einer Rückerstattung der Energie- und Stromsteuer. Hierbei sind bis weit über 10.000 Euro Steuerrückerstattung pro 1GWh eigenverbrauchten Strom möglich. Interessant ist dieser Weg vor allem für Unternehmen der Sektoren Bergbau/Steine und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung oder Bau.

Energieintensive Unternehmen mit über 1 GWh Stromverbrauch pro Jahr können von der EEG-Ausgleichsregelung profitieren, sofern sie ein Energiemanagementsystem, wie beispielsweise nach der ISO 50001 bzw. ein alternatives System gemäß SpaEfV, implementiert haben.

Zur Klärung der Fördermöglichkeit, (die im Rahmen von EEG-Ausgleichsregelung und SpAEfV mittlerweile eingeschränkt ist) sollten Unternehmen klären, ob sie dem produzierenden Gewerbe angehören, wie hoch sind die Energieverbräuche sind und ob sie zu den großen oder mittelständischen Unternehmen gehören. Vertiefte Informationen sind beim TÜV Rheinland erhältlich.


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