Schütz GmbH Messtechnik

Ein Gerät für alle Messaufgaben nach TRGI

10. August 2020, 14:58 Uhr | Hagen Lang
© Schütz GmbH Messtechnik

Das LMG-05 ist ein Universalmessgerät für Versorger, Netzbetreiber, Installateure und Schornsteinfeger, um alle Messungen gemäß DVGW-TRGI 2018, Arbeitsblatt G 600 sicher und DSGVO-konform durchzuführen. Bis zu 1000 Kunden und Messungen können abgespeichert werden.

Die DVGW-TRGI 2018, Arbeitsblatt 600 schreibt eine Vielzahl von Messungen für rechtssichere und technisch korrekte Arbeiten an Gasinstallationen vor, z. B. eine Belastungsprüfung bei neu verlegten Gasleitungen, um die Belastungsfähigkeit von Rohren und Armaturen gegenüber dem Prüfdruck von 1 bar sicherzustellen. Bei der Dichtheitsprüfung (Hauptprüfung) wird mit einem Prüfdruck von 150 mbar (150 hPa) kontrolliert, ob die Dichtheit der Anlage gewährleistet ist und sie in Betrieb genommen werden kann. Alle 12 Jahre muss eine Gasleitung gemäß TRGI einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung unterzogen und eine Leckmengenmessung vorgenommen werden.

Diese und weiter Messungen können von Versorgern, Netzbetreibern, Installateuren und Schornsteinfegern mit dem Messgerät LMG-05 durchgeführt werden. Das Gerät verwaltet bis zu 1.000 Kunden und speichert bis zu 1.000 Messungen. Die Daten sind DSGVO-sicher gegen Fremdzugriff geschützt. Durch einen IR-Drucker können die Messergebnisse direkt an der Prüfstelle optional ausgedruckt werden, ohne den laufenden Messvorgang zu unterbrechen. Das Gasmessgerät LMG-05 kann mit Batterie, Akku sowie Netzanschluss betrieben werden. Es ist personalisierbar, sodass die Messergebnisse einem bestimmten Mitarbeiter zugeordnet werden. Im Lieferumfang ist eine Software für den PC und eine Stoßschutzhülle im Lieferumfang ohne Zusatzberechnung enthalten. 

Das Schütz-Gerätesortiment reicht von Gasmess- und Gasspürgeräten über Sonden, Absauganlagen, Spezialmessgeräten zur Lecksuche bis hin zum komplett ausgestatteten Messfahrzeug. Schütz Messtechnik verfügt über ein Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie das DVGW-Testat G 468-1.


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