Neue Förderprogramme

BMWi fördert Energieeffizienz in der Wirtschaft

14. Januar 2019, 10:19 Uhr | Hagen Lang
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© Deutscher Bundestag

Das Bundeswirtschaftsministerium richtet seine Förderpolitik auf Energieeffizienz in Anlagen und Prozessen in Unternehmen aus und subventioniert einzelne Maßnahmen mit bis zu 55 Prozent der Investitionssumme. Damit will Berlin dem Ziel großer Primärenergieverbrauchssenkungen bis 2050 näher kommen.

Die neuen Programme förderten »Investitionen in eine verstärkte Nutzung von industrieller Abwärme sowie die Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsprozessen wirksamer«, so Wirtschaftsminister Altmaier.

Das BMWi bündelt in dem neuen technologieoffenen und branchenübergreifenden Förderpaket sechs bisherige Förderprogramme in zwei Richtlinien. Die Richtlinie »Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit und Zuschuss« startete am 1.1.2019 mit Fördersätzen bis zu 55 %. Die Richtlinie »Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb« wird das ehemalige Programm »STEP Up!« mit neuen Konditionen ab Frühjahr 2019 ersetzen. Der genaue Starttermin wird noch bekanntgegeben. 

Das Förderpaket richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Darüber hinaus sind alle Fördermodule akteurs-, sektor- und technologieoffen ausgestaltet da Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz unternehmensspezifisch unterschiedlich sind und von der Nutzung hocheffizienter Standardtechnologien bis zu passgenauen Systemlösungen und -optimierungen reichen können. 

Die Fördung erfolgt in vier Modulen:

-Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) für schnelle Effizienzgewinne 

-Erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung,         

-Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagementsoftware zur Unterstützung der Digitalisierung,         

-Technologieoffene Förderung von Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern.     

Die Fördersätze betragen:        

-bei Effizienzmaßnahmen 40 % der förderfähigen Investitionskosten für kleine und mittlere Unternehmen (große Unternehmen 30 %),        

-bei Prozesswärmetechnologien, die erneuerbare Energien nutzen, 55 % für kleine und mittlere Unternehmen (große Unternehmen 45 %),        

-Max. Förderung: 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt.     

-Beantragung: direkter Investitionszuschuss beim BAFA oder

-Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) bei der KfW (über Hausbanken). 

Weitere Informationen sind online erhältlich.

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