Nichia vs. Everlight

Gericht bestätigt Patentverletzung

10. Januar 2017, 17:22 Uhr | Nicole Wörner
Nichia vs. Everlight - das Oberlandesgericht hat zugunsten von Nichia entschieden.
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Ist das nun der Schlusspunkt im Patentstreit zwischen Nichia und Everlight? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Verletzung von Nichias YAG-Patent durch Everlight bestätigt und eine von Everlight gegen das Urteil eingereichte Berufung abgelehnt.

Konkret geht es um die Verletzung des YAG-Patents EP 0 936 682 (DE 697 02 929) der Nichia Corporation durch den taiwanesischen LED-Hersteller Everlight Electronics Co., Ltd. und dessen deutsche Tochter Everlight Electronics Europe GmbH betreffend sechs weiße LED: 

SL-PAR38/B/P17/30/E30/ND
67-21/QK2C-B56702C4CB2/2T
67-21/QK2C-B45562C4CB2/2T
45-21/LK2C-B56702C4CB2/2T
45-21/QK2C-B45562C4CB2/2T
61-238/LK2C-B56706F4GB2/ET

Das Landgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 3. September 2013 der Klage von Nichia stattgegeben und Everlight wegen Patentverletzung hinsichtlich all dieser LED-Produkte verurteilt. Die gegen dieses Urteil von Everlight eingelegte Berufung wurde nunmehr durch das Oberlandesgericht Düsseldorf im vollen Umfang zurückgewiesen.

Bezüglich zweier weiterer Produkte, 67-21S/KK2C-H5050M41N42936Z6/2T und 334-15/T2C2-1TVB, um die Nichia die Klage während der Berufungsinstanz erweitert hatte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Erweiterung als verspätet angesehen und daher als unzulässig verworfen, ohne dabei jedoch über die Frage der Patentverletzung zu entscheiden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Revision gegen seine Entscheidung für Everlight nicht zugelassen. Es besteht dennoch die Möglichkeit für Everlight, beim Bundesgerichtshof die Zulassung der Revision zu beantragen. 
 


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