KEA Mustervertrag

Energiespar-Contracting vereinfachen

12. Oktober 2016, 11:36 Uhr | Hagen Lang
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Renditebewusste, aber auch finanzschwache Gebäudeeigentümer können ihre Liegenschaften durch Energiespar-Contracting ohne eigenes Kapital energetisch sanieren, doch die komplizierten Vertragsunterlagen erschweren die Geschäfte. Der Mustervertrag der KEA reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.

Eigentlich bietet Energiesparkontrakting für finanzschwache, aber auch renditebewusste Liegenschaftsbesitzer die Möglichkeit, erheblich Betriebskosten zu sparen. Dass dies nicht im möglichen Maße geschieht, hat auch mit den extrem komplexen vertraglichen Hürden zu tun, die die Beteiligten nehmen müssen. Vor allem bei kleinen und mittleren Liegenschaften scheint der Aufwand hierfür oft unverhältnismäßig groß. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hat jetzt zusammen mit Partnern Musterverträge erarbeitet, die den bürokratischen Aufwand erheblich verringern und das Verfahren vereinfachen.

Der neue zehn Seiten lange Mustervertrag kann mitsamt Anlagen beim Kompetenzzentrum Contracting angefordert oder heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind modular und als offenes Dokument angelegt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Inhalt anhand kreditrechtlicher Vorgaben geprüft und freigegeben.

Contractoren wie Ingenieurbüros und Handwerksbetriebe profitieren von den standardisierten Unterlagen besonders bei kleinen und mittelgroßen Projekten, da der unverhältnismäßige Aufwand bei der Vertragserstellung wegfällt. »Jetzt geht es deutlich schneller«, sagt Rüdiger Lohse, Leiter des Kompetenzzentrums Contracting der KEA. »Mit den vereinfachten Unterlagen wollen wir mehr Unternehmen dazu bewegen, in den Contracting-Markt einzusteigen.« Damit verbessere sich das Angebot für interessierte Kommunen, Gewerbebetriebe, Sozialeinrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften und werde mittelfristig auch günstiger, so Lohse. Partner des Kompetenzzentrums Contracting sind der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB), die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg sowie Fachverbände aus dem Handwerk.

Contractoren, die den Vertrag nutzen, genießen bei Bürgschaftsbanken zudem ein standardisiertes, vereinfachtes Prüfungsverfahren. Seit Januar 2016 vergeben die 16 deutschen Bürgschaftsbanken an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Bürgschaften in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben. Contracting-Bürgschaften sichern sowohl Investitionskredite für kleine und mittlere Unternehmen als Contractor oder Kunde sowie die die Vertragserfüllung ab. Das Erstellen von Vorstudien sowie Angebotsabfragen und Ausschreibungen fördert zur Zeit das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell.


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