Derzeit bereitet die Bundesregierung eine Novelle des Energieeinsparrechts vor. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) hat die wichtigsten Fragen hierzu aufgegriffen und für Sie beantwortet.
Will die Bundesregierung erneut die energetischen Anforderungen für neue Gebäude verschärfen?
DENEFF: Nicht direkt. Die letzte moderate Anhebung der Anforderungen der EnEV wurde für 2014 beschlossen und ist am 1.1.2016 final in Kraft getreten. Um geltendes EU-Recht umzusetzen (EU-Gebäuderichtlinie), muss die Bundesregierung bis Jahresende einen Ausblick geben, welche Anforderungen ausschließlich an neue Gebäude ab dem Jahr 2019 für öffentliche Bauten und 2021 für alle restlichen Neubauten gelten sollen, um dem EU-weit vereinbarten »Nahe-Nullenergie-« bzw. Niedrigstenergiestandard zu entsprechen.
Dem Vernehmen nach plant die Bundesregierung, Anforderungen für 2019/2021 dabei entsprechend des Wirtschaftlichkeitsgebots leicht nach oben anzupassen.
Ist das überhaupt technisch und wirtschaftlich machbar?
DENEFF: Ja. Technisch ist der Bau von Nahe-Nullenergie-Gebäuden bereits seit den 1990er-Jahren mit der Passivhaustechnik möglich. Wirtschaftlich ist dies längst auch bei Mehrgeschossbauten im öffentlichen Wohnungsbau und auch bei Wirtschaftsgebäuden möglich.
Unsere Nachbarländer wie Dänemark oder Städte im Ausland wie Wien gehen mit großen Schritten voran. In Berlin wurde erst kürzlich mit dem Bau einer kostengünstigen Flüchtlingsunterkunft im KfW55-Standard begonnen.
Technisch sind mittlerweile sogar Plusenergiekonzepte bis zur Serienreife entwickelt. Allerdings werden Planung und Umsetzung anspruchsvoller, um die gewünschte Qualität und den Kostenrahmen einzuhalten. Dafür sind gut qualifizierte Architekten, Planer und Handwerker nötig. Die verbleibenden fünf Jahre sollten also vor allem dafür genutzt werden, Qualifizierung und Qualitätssicherung in der Breite voranzubringen.