Neue CO2-Bepreisung

Für Nichtwohngebäude unzureichend

7. April 2022, 17:51 Uhr | Heinz Arnold
Matthias Hartmann, CEO von Techem, begrüßt die Neuregelung zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden.
© Techem

Die Neuregelung zur Verteilung der CO2-Bepreisungskosten zwischen Vermietenden und Mietenden sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden hat eine Schwäche.


»Wir begrüßen den Beschluss der Regierungskoalition zur Einführung eines Stufenmodells zur Aufteilung der CO2-Bepreisungskosten zwischen Vermietenden und Mietenden«, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem. »Auf diese Weise stellt die Ampelregierung sicher, dass die Kosten, die für CO2-Emissionen – die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen werden – zu entrichten sind, anhand von Energieeffizienz sowie Energieverbrauch aufgeteilt werden.«

»Stufenmodell auch für Nichtwohngebäude!«

Mit Blick auf die angestrebte Regelung bei Nichtwohngebäuden griffen die Pläne der Bundesregierung jedoch zu kurz: »Hier setzen die Koalitionäre vorerst auf eine pauschale Aufteilung der CO2-Kosten zu jeweils gleichen Teilen zwischen Vermietenden und Mietenden. Wünschenswert wäre vielmehr auch hier die Einführung eines Stufenmodells, das die Bepreisung der CO2-Kosten regelt.« 

Das steckt dahinter

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Derzeit gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Der Preis wird bis zum Jahr 2025 schrittweise auf bis zu 55 EUR steigen. Im Bereich der Wohngebäude soll ein Stufenmodell nach dem folgenden Prinzip eingeführt werden: Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenteil, der von den Vermietenden zu tragen ist. Die Abrechnung der CO2-Kosten, die von den Parteien pro Wohneinheit zu tragen sind, soll perspektivisch über die Heizkostenabrechnung erfolgen. 

Im Bereich der Nichtwohngebäude, wie beispielsweise Gewerberäumen, greift künftig, gemäß dem Willen der Ampelkoalition, eine pauschale Aufteilung der CO2-Kosten zu jeweils gleichen Teilen zwischen Vermietenden und Mietenden. 

Mittelfristig soll ein entsprechendes Stufenmodell auch auf besagte Nichtwohngebäude angewendet werden. Eine Einführung ist, laut Bundesregierung, in zwei bis drei Jahren geplant, sobald eine möglichst holistische Datenlage bereitgestellt werden kann, die eine valide Berechnung der Abstufungen zulässt. Eine solche Datenlage kann standardisiert und niedrig-investiv mit heutiger digitaler Messtechnik im geforderten Zeitraum geschaffen werden.
 


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