Beschluss

HGÜ-Erdverkabelung bekommt Vorrang

4. Dezember 2015, 15:48 Uhr | Hagen Lang
Das ABB-HGÜ-Testlabor im schwedischen Ludvika.
© ABB

Der Bundestagsausschuss für Energie- und Wirtschaft hat beschlossen, der Erdverkabelung beim Bau neuer Hochspannungsleitungen für Gleichstrom (HGÜ) Vorrang einzuräumen. In der Nähe von Wohnbebauung soll der Freileitungsbau ganz untersagt werden.

Entsprechend wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (18/4655, 18/5581) geändert. Für die Planung und den Bau von HGÜ-Leitungen im Bundesbedarfsplangesetz wird ein Vorrang der Erdverkabelung in der Bundesfachplanung eingeführt.

»Der verstärkte Einsatz von Erdkabeln kann gegebenenfalls dazu beitragen, die Akzeptanz für diese dringend erforderlichen Vorhaben zu stärken«, heißt es in dem Änderungsantrag der Koalition. Für die Gleichstromübertragung über größere Entfernungen mittels HGÜ spreche, dass die Erdverkabelung vergleichsweise weniger Risiken hinsichtlich der technischen Umsetzung und der Kosten berge, als eine vergleichsweise Erdverkabelung von Drehstromleitungen über lange Strecken. Zudem lägen mit Gleichstrom-Erdkabeln über längere Strecken mehr Erfahrungen vor, als mit Drehstrom-Kabeln. Im Drehstrombereich soll es daher beim Pilotcharakter der Erdverkabelung bleiben.

CDU/CSU-Fraktion zeigte sich sehr erfreut über den Vorrang für die Erdverkabelung. Es seien aber auch bei diesem Verfahren Probleme nicht auszuschließen. Angesprochen wurden auch die zusätzlichen Kosten, die von der Regierung mit drei bis acht Milliarden Euro angegeben würden, während in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf auch von zehn bis zwölf Milliarden Euro die Rede gewesen sei.

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