Ab 1. März gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) höhere Zuschüsse für die energieeffiziente Sanierung von Häusern und Wohnungen. Darauf weist die Deutsche Energieagentur GmbH (dena) hin. Gefördert werden Einzelmaßnahmen aber auch eine Komplettsanierung von Objekten.
Haus- und Wohnungsbesitzer können jetzt von höheren Investitionszuschüssen und verbesserten Kreditkonditionen bei der energetischen Sanierung profitieren. Eine Komplettsanierung nach den höchsten KfW-Standards »Effizienzhaus 70« und »Effizienzhaus 55« bringt die höchste Förderung. Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie etwa eine bessere Wärmedämmung, neue Fenster oder eine Heizungsmodernisierung steigt von bisher 7,5 Prozent auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Obergrenze für Zuschüsse liegt bei 5000 Euro pro sanierter Wohneinheit. Bei einer Komplettsanierung nach dem KfW-Standard »Effizienzhaus 70« steigt die Förderung bis auf 15.000 Euro, bei einer Komplettsanierung gemäß dem KfW-Standard »Effizienzhaus 55« für besonders energieeffiziente Häuser sogar bis auf 18.750 Euro.
Neu in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen aufgenommen wurde ferner der Einbau moderner Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen.
Zur Orientierung der Verbraucher bei energetischen Bau- und Sanierungsprozessen hat die dena den »Effizienz-Lotsen« erstellt. Der praktische Wegweiser erläutert den Antragstellern alle nötigen Schritte und Maßnahmen im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung von der Planung bis hin zur Schlussabnahme. Praxistips und Checklisten vervollständigen den Ratgeber. Wer möchte, dass sich seine Sanierungsvorhaben jetzt schneller rechnen, kann seine Anträge zur KfW-Förderung ab dem 1. März über seine jeweilige Hausbank stellen.