Gesetzesnovelle

Kein Geld für Smart Grid-Aufbau

3. Juni 2016, 14:12 Uhr | Hagen Lang
© Messe Frankfurt

Bei allem Hype um „Smart Grids“: Das Geld für dessen Aufbau verweigert die Regierung. Die Novelle der »Anreizreguierungs-Verordnung«, die die Entlohnung der Netzbetreiber festlegt, bestrafe die Netzbetreiber für Investitionen der vergangenen Jahre, sagen kommunale und private Netzbetreiberverbände.

Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte, dass die Investitionsbedingungen für Verteilnetzbetreiber durch die Novelle nur teilweise verbessert würden und nicht den Modernisierungsanforderungen Rechnung trügen. Es sei positiv, dass die Verteilnetzbetreiber ihre Investitionen künftig innerhalb eines Jahres refinanzieren dürfen. Allerdings führten weitere Bestimmungen dazu, dass Netzbetreiber für Investitionen vergangener Jahre nachträglich bestraft würden, weil Investitionen der vergangenen Jahre nicht mehr im bisherigen Umfang in die Berechnung der Netzentgelte einfließen dürfen.

»Anlagevermögen der Netzbetreiber würde substanziell entwertet und damit Eigenkapital vernichtet. Dies ist kein Beitrag dazu, das Vertrauen von Netzbetreibern, Gesellschaftern und Kapitalgebern in die Verlässlichkeit der Regulierung zu stärken. Die Unternehmen haben im Vertrauen auf die geltenden Regeln in die Netze investiert. Sie dürfen hierfür nicht nachträglich bestraft werden«, so Kapferer.

Obwohl das Festhalten an einer fünfjährigen Regulierungsperiode positiv sei, verschlechtere ein erheblich verschärfter Kostendruck die Situation der Netzbetreiber. Stefan Kapferer erklärte: »Ein noch schärferer Kostendruck ist aus unserer Sicht kontraproduktiv: Bis 2032 müssen bis zu 50 Milliarden Euro in die Verteilnetze investiert werden. Die Unternehmen brauchen deshalb angemessene Investitionsbedingungen. Hierfür werden wir uns im weiteren Verfahren einsetzen«.

Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), in der die Majorität der 900 deutschen Verteilnetzbetreiber vertreten ist, erklärte: »In ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfehlt die Novelle das Ziel, die Netze fit für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu machen. Für viele Netzbetreiber verschlechtert sich sogar der Status Quo. Bereits getätigte Investitionen würden entwertet. Durch kürzere Regulierungsperioden und härtere Effizienzvorgaben verschärft der Gesetzgeber den Kostensenkungsdruck für Verteilnetzbetreiber.«


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