BDEW und VKU

Verbände: Regierung schwächt Verteilnetze und -betreiber

18. Juni 2015, 19:15 Uhr | Hagen Lang
In den Verteilnetzen findet die eigentliche Energiewende statt, Investitionsblockaden haben hier spürbare Auswirkungen.
© Fotolia/Silviu G. Halmaghi

In ungewöhnlicher Offenheit haben 500 Geschäftsführer und Vorstände aus 440 Verteilnetzunternehmen sowie der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Bundesregierung gewarnt, die Investitionen in Verteilnetze nicht zu gefährden.

1,8 Millionen Kilometer beträgt die Gesamtlänge des deutschen Stromnetzes, davon macht das Niederspannungsnetz 1,17 Millionen km aus (die Verteilebene), das Mittelspannungsnetz 514.000 km und die Höchstspannungsebene 79.700 km. Für das Gelingen der Energiewende spielt die Ertüchtigung der Verteilnetze eine entscheidende Rolle, denn hier werden 90 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien eingespeist. Spannungsabweichungen und Überlastungen durch erneuerbare Energien treten hier zuerst auf. Auf ca. 50 Milliarden Euro schätzte ein Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) die anstehenden Investitionen. Um diese zu erleichtern, hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt, die Bedingungen für Investitionen in die Verteilnetze zu verbessern.

Kürzlich vom BMWi vorgelegte »Eckpunkte zur Novelle der Anreizregulierungsverordnung« konterkarieren nach Ansicht der Verteilnetzbetreiber, des BDEW und des VKU diese Zielvorgabe. »Alarmiert« seien die Stakeholder, so eine Pressemitteilung des BDEW und des VKU, weil eine Novelle auf Basis dieser Eckpunkte die Investitions- und Innovationskraft der Verteilnetzbetreiber schwäche und ihnen die finanzielle Basis für die nötige Ertüchtigung der Verteilnetzebene entziehe.

In einem offenen Brief an die Bundesregierung werfen die Verbände der Regierung vor, die wirtschaftliche Situation der Verteilnetzbetreiber zu verschlechtern, dadurch werde »die Netzinfrastruktur substanziell geschwächt«. Kritik finden Pläne, nach denen Verteilnetzbetreiber bis zu sieben Jahre warten müssen, bis sie im Anschluss an Investitionen Kapitalrückflüsse erwarten dürfen. Kritisiert wird auch, dass das BMWi plane, den »Kostendruck für alle Verteilnetzbetreiber durch unrealistische Effizienzvorgaben deutlich zu erhöhen«.

Stark belaste kleine und mittlere Verteilnetzbetreiber die geplante Absenkung der Schwellenwerte für Verteilnetzbetreiber im sogenannten vereinfachten Verfahren, womit das BMWi von den Empfehlungen der Bundesnetzagentur abweicht. Nach § 12 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor Beginn der Regulierungsperiode einen bundesweiten Effizienzvergleich für Elektrizitäts- und Gasverteilnetzbetreiber durch und ermittelt für diese »Effizienzwerte«, anhand derer die Behörde Erlösobergrenzen für die Verteilnetzbetreiber festlegt. Um den bürokratischen Aufwand zu minimieren konnten kleine und mittlere Verteilnetzbetreiber dem sehr aufwendigen Verfahren bislang durch Teilnahme am sogenannten »vereinfachten Verfahren« entgehen.


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