Das Europäische Patentamt (EPA) hat sich der Argumentation von EMH metering angeschlossen und das 2012 erteilte Patent »Verfahren zur Verwendung eines Flashspeichers zur Speicherung von Messdaten« aufgehoben.
Das Patent EP1792288B1 stammt aus dem Jahr 2012, jedoch wurde bei der Erteilung nicht berücksichtigt, dass EMH die Speicherung von Messdaten mit Flash-Technologie bereits seit Mitte der neunziger Jahre einsetzt. Dieser Argumentation im Einspruch von EMH metering schloss sich auch das EPA an, wodurch das Patent am 4.4.2017 nach »oral proceedings« widerrufen wurde.
»Der Widerruf erfolgte nach dem Verständnis unserer Fachabteilung nicht auf Grund von zu geringer Erfindungshöhe, sondern wegen fehlender Neuheit«, erklärt Alexander Wente, Teamleiter Marketing bei EMH der smarterworld zur Aufhebung des Itron-Patents.
»EMH hatte in den 1990er Jahren auf eine Patentanmeldung auf Speicherung von Zählerdaten im Flash verzichtet. Durch die Auslieferung der EMH-Produkte wurde diese Art der Speicherung aber durch EMH veröffentlicht. Der Patentprüfer hat diese Veröffentlichung nicht berücksichtigt und deshalb ein Patent gewährt«, so Wente zur ursprünglichen Erteilung des Patents.
Nach der Entscheidung des EPA sagte Norbert Malek, Geschäftsführer der EMH metering: »Damit sind nicht nur unsere Kunden vor ungerechtfertigten Ansprüchen geschützt, sondern auch jeder, der Zählerdaten auf einem USB-Stick abspeichern möchte«.