BNetzA setzt den Rahmen

Netzbetreiber steuern Verbraucher

11. Juli 2022, 9:00 Uhr | Heinz Arnold
Dr. Peter Heuell, EMH metering: »Der Smart Meter Rollout wird also auch in dem bisher strittigen Punkt bald alle rechtlichen Vorgaben erfüllen. Dann ist es Zeit, sich wieder auf die entscheidenden Fragen zu konzentrieren.«
© EMH metering

Die Bundesnetzagentur wird die Regelung zum Steuern von Verbrauchern ausgestalten – ein wichtiger Schritt für die Energie-, Wärme- und Mobilitätswende.

Der Bundestag hat das Gesetz zu »Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor« verabschiedet. Es enthält auch eine wichtige Entscheidung zum §14 a des Energiewirtschaftsgesetz: Der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird die Kompetenz übertragen, die Regelungen zum Steuern von Verbrauchern auszugestalten.

»Ich bin erleichtert, dass die Reform des §14 a nun auf den Weg gebracht wird«, sagt Dr. Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH metering. »Jetzt kann die BNetzA die Regelungen rund um das Steuern von Verbrauchern umsetzen – und zwar unabhängig von politischen Vorgaben, so wie es der Europäische Gerichtshof (EuGH) gefordert hat.« Der EuGH hatte am 02.09.2021 bemängelt, dass die deutsche BNetzA nicht unabhängig genug sei.

»Das jetzt verabschiedete Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Energie-, Wärme- und Mobilitätswende. Denn nur wenn der Netzbetreiber den Verbrauch von Wärmepumpen und Elektroautos auf Grundlage eines regulatorischen Rahmens steuern kann, sind die Stromnetze sicher«, erklärt Heuell. Das jetzt verabschiedete Gesetz schaffe zwar noch keine §14a-Regelung, »aber ich bin hoffnungsvoll, dass die BNetzA ihrer Verantwortung nachkommt und eine solche bald ausgestaltet.«

Seit dem Scheitern des Steuerbaren-Verbrauchs-Einrichtungen-Gesetz im vorigen Jahr lag die Reform des §14 a auf Eis. Nun hat man einen Weg gefunden, der die Bundesnetzagentur stärkt: Die BNetzA könne aufgrund des neuen Paragrafen »bundeseinheitliche Regelungen« treffen, die es den Netzbetreibern ermöglichen, Vereinbarungen mit den sogenannten »steuerbaren Verbrauchseinrichtungen« zu treffen, wenn im Gegenzug die Netzentgelte reduziert werden. Dabei können »Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder von Netzanschlüssen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuerbare Netzanschlüsse)« geschlossen werden. Damit ist auch der Weg geebnet zur Steuerung von Netz-Anschlusspunkten. Das ist wichtig, damit die Energieflüsse im privaten Haushalt und Gebäude so organisiert werden können, dass überschüssige elektrische Energie im Sinne des Kunden möglichst nutzbringend eingesetzt werden kann.

Auch der Einsatz des intelligenten Messsystems als zentrale Steuerungseinheit wird in dem neuen §14 a erneut unterstrichen. Im Gesetzestext heißt es: Sobald die Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wurde, hat die Steuerung entsprechend den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und der konkretisierenden Technischen Richtlinien und Schutzprofile des BSI sowie gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur über ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes zu erfolgen.

»Das Smart Meter Gateway legt die sichere Grundlage für das Steuern von Verbrauchern. Im Smart Home sorgt das intelligente Messsystem gemeinsam mit Energiemanagementsystemen zukünftig dafür, dass auch die Wünsche der Kunden – etwa nach flexiblen Ladezeiten für das E-Auto – umgesetzt werden«, betont Heuell.

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