Wie sich die Anforderungen aus dem Energiewirtschaftsgesetz umsetzen lassen

Smart Metering und das BSI-Schutzprofil

6. August 2012, 15:00 Uhr | Janosch Wagner, Power Plus Communications AG

Durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im August 2011 hat die Deutsche Bundesregierung die Forderungen an Messsysteme festgelegt. Deutschland geht damit einen Schritt zum intelligenten Metering, zu verbundenen Kommunikationssystemen und zum integrierten Smart Grid.

Smart Metering ist für bestimmte Kundengruppen, abhängig von der technischen Machbarkeit, schon jetzt verpflichtend. Für alle anderen Kunden hängt der Einbau von einer Kosten-Nutzen-Analyse ab, die im Herbst veröffentlicht wird. Ähnliche Analysen in Österreich und Großbritannien haben den volkswirtschaftlichen Mehrwert belegt – der Smart Metering-Roll-Out ist dort beschlossene Sache.

Umsetzung der Anforderungen an Messsysteme gemäß §21 EnWG

Um Energie einzusparen muss sich der Kunde seines Verbrauchs bewusst sein und diesen transparent einsehen können. Daneben ist Smart Metering auch eine wichtige Funktion  für den Energieversorger, zur Abrechnung der Kunden, aber auch als Baustein des Smart Grids. Hierzu müssen Smart Meter sensible, personenbezogene Daten übermitteln können. Zur Übertragung soll ein Smart Meter Gateway benutzt werden, dass zusätzlich zu den Zählern in jedem Haus installiert wird.

Hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit ergeben sich bestimmte Anforderungen an dieses Gateway, deren Erfüllung nachzuweisen ist – konkret auf Basis dreier Zertifizierungen:

  • Zertifizierung gemäß Schutzprofil des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • Zertifizierung gemäß den technischen Richtlinien des BSI
  • Eichrechtliche Zertifizierung gemäß PTB-Anforderungen (PTB: Physikalisch-Technische Bundesanstalt)

Im Zentrum des BSI-Schutzprofils steht dabei das Smart Meter Gateway.


  1. Smart Metering und das BSI-Schutzprofil
  2. Anforderungen an das Smart Meter Gateway
  3. Anforderungen an die WAN-Kommunikation

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