Spartenübergreifendes Smart Metering

Trotz EnWG-Novelle und Schutzprofil: OMS hat weiterhin Gültigkeit

23. Juni 2011, 12:32 Uhr | Karin Zühlke
© SMARVIS

Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler unter einen Hut zu bringen, ist das Ziel der Open Metering System (OMS) Group. Derzeit liegen die OMS-Spezifikationen den EU-Gremien als Normungsvorschlag vor. Bedenken, dass OMS durch die EnWG-Novelle und das Schutzprofil für Smart Meters obsolet wird, hat die OMS Group nicht.

Bis 2012 soll das Normungsverfahren für den europaweiten OMS-Standard abgeschlossen sein und dem spartenübergreifenden Smart Metering neuen Schub verleihen. Noch ist die Verunsicherung am deutschen Markt allerdings groß und ein spartenübergreifendes Smart Metering noch weit mehr Wunschdenken als Realität. Was fehlt, um dem »integrierten Smart Metering«, wie Dr. Werner Domschke, Geschäftsführer von Smarvis und OMS-Vorstand das Konzept bezeichnet, auf die Beine zu helfen? »Der rechtliche Ordnungsrahmen muss endlich stabil sein, denn irgendwann spielen die Hersteller nicht mehr mit«, so Domschke. Ordentliche rechtliche Rahmenbedingungen seien Voraussetzung, um dem spartenübergreifenden Smart Metering den Weg zu bereiten. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an Gesetzesnovellen die das Smart Metering entscheidend beeinflussen werden: die EnWG-Novelle und das Schutzprofil Smart Metering. Beides soll voraussichtlich noch Ende 2011 verabschiedet werden. Nach der EnWG-Novelle (EnWG: Energiewirtschaftsgesetz) muss jeder Netzbetreiber bis 2014 kommunikationsfähige Zähler einbauen. Gleichzeitig wird der Bestandsschutz von herkömmlichen Zählern abgebaut. Zudem müssen die Netzbetreiber monatlich kostenfrei Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Die zweite Neuerung, das künftige Schutzprofil Smart Metering, soll eine verbindliche Vorgabe von Datenschutz- und Datensicherheitsstandards beinhalten, um intelligente Verbrauchszähler vor »Strom-Hackern« und Datenklau zu schützen. Sobald das Schutzprofil in Kraft getreten ist, werden die Hersteller ihre betroffenen Geräte beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Zertifizierung einreichen müssen.  

Die Crux: Die Vorgaben des Schutzprofils sind derzeit noch unbekannt und das ärgert die Branche massiv, weil man förmlich »in der Luft hänge«, so ein Smart Meter Hersteller.
Wird OMS mit den genannten Neuregelungen obsolet? »Nein, im Gegenteil: Die Interoperabilität, die wir uns mit OMS von Anfang an auf die Fahnen geschrieben haben, ist künftig auch im EnWG verankert«, wie  Domschke erklärt. »OMS ist also auch unter den Rahmenbedingungen des EnWG Änderungsgesetz anwendbar.« Die im OMS obligatorisch vorgesehene Datenverschlüsselung AES 128 bleibt im europäischen Rahmen unverändert. Möglicherweise müssen aber die – derzeit noch unbekannten – Vorgaben des Schutzprofils für Smart Metering als Ergänzung noch eingearbeitet werden.

In jedem Fall dürfte die Einführung der Neuerungen noch für einigen Klärungsbedarf sorgen. Nachdenken sollten man laut Domschke beispielsweise darüber, ob die innerbetrieblichen Prozesse im Betrieb von der Datenaufnahme bis zur monatlichen Verbrauchsinformation eingestellt sind, ob die erforderliche EDV und die Software vorhanden und für die Messdatenverarbeitung geeignet ist und ob die Installationsprozesse der Geräte- und Kommunikationstechnik im Unternehmen überhaupt definiert ist.


  1. Trotz EnWG-Novelle und Schutzprofil: OMS hat weiterhin Gültigkeit
  2. Die OMS Group und Open Metering Specification

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