Quo vadis Messstellenbetriebs-Gesetz?

Versorger klagen gegen MaKo 2020

1. April 2019, 12:19 Uhr | Hagen Lang
Die Neustrukturierung der Kommunikation zwischen den Marktbeteiligten hat derzeit mit Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen.
© ALPIQ Holding AG

15 Messstellenbetreiber haben gegen die von der Bundesnetzagentur vorgesehene »Marktkommunikation 2020/ MaKo« Beschwerde eingelegt. Sie sollen ür Messwertaufbereitung und –versand verantwortlich werden.

Wie der energate messenger nach Rücksprache mit der Beschwerde führenden Kanzlei BBH berichtet, die die Beschwerdeführer betreuen, müssen die Messstellenbetreiber die Messwertaufbereitung und den Datenversand zunächst über ihre IT bewerkstelligen, da die Gateways noch nicht in der Lage sein werden, dies automatisiert zu erledigen.

Das ist nach Meinung der Beschwerdeführer teuer, aufwändig und nicht zumutbar, sei so vom alleinzuständigen Gesetzgeber nicht vorgesehen. Der Bundesnetzagentur fehle es an der Ermächtigungsgrundlage, dies zu beschließen.

Trotzdem geht der edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. in einer Stellungnahme davon aus, dass der anvisierte Start der MaKo 2020 zum 1. Dezember 2019 reibungslos funktionieren wird. edna-Geschäftsführer Rüdiger Winkler erklärte: »Mit der Festlegung der EDIFACT‐Nachrichtenformate per Ende März und Anfang Mai 2019 liegen alle Informationen vor, damit Software-Unternehmen und IT-Dienstleister des deutschen Energiemarktes dieses Regelwerk umsetzen und bei den Marktteilnehmen zur Anwendung bringen können«.

»Auch wenn die MaKo2020 nur einer von mehreren Zwischenschritten hin zum Zielmodel des Messstellenbetriebs-Gesetzes MSNBC ist, sind die Herausforderungen für alle Beteiligten doch recht vielfältig«, so Rüdiger Winkler weiter. Dies gelte vor allem für die zweigeteilte Aufgabe der Bilanzierungsaggregation zwischen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Verteilnetzbetreiber (VN). Da auch Verbraucher mit Standardlastprofilbilanzierung teilweise beim ÜNB angesiedelt sind, würde die daran anschließende Mehrmindermengenabrechnung beim VNB anfangs noch zu vielen Anwendungsfragen führen.

Die Verschiebung der Aufgabe der Messwertaufbereitung und -versendung vom Netzbetreiber zum Messstellenbetreiber wird nach Ansicht des edna Bundesverbands für viele Anwender eine Herausforderung darstellen. »Jedoch bietet MaKo 2020 allen Marktteilnehmern zugleich die Chance, noch vor der zu erwartenden Einbauwelle der intelligenten Messsysteme, Praxiserfahrung zu sammeln, Fragen noch vor der Massenanwendung zu klären und die neuen Prozesse rechtzeitig einzuüben«, so Rüdiger Winkler.

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