Energiemessung

Was »Smart Metering« alles kann

19. Mai 2010, 14:21 Uhr | Dr.-Ing. Florian Krug
© Elektronik

Die Anwendung intelligenter Messzähler - „Smart Metering“ - für Energieformen unterschiedlicher Art soll den Wirkungsgrad der Engergienutzung in Industrie und Haushalten steigern und ein optimales Leistungs- und Abrechnungs-Management ermöglichen.

Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung ist es, die Einführung intelligenter Messzähler durch die Weiterentwicklung der erforderlichen Rahmenbedingungen für einen marktgetriebenen Prozess zu unterstützen. Es wird angestrebt, intelligente Zähler in einem Zeitraum von sechs Jahren möglichst flächendeckend zum Einsatz zu bringen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen von Smart Metering sowie über die technischen Möglichkeiten und Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Des Weiteren werden Chancen und Anforderungen aus Sicht der Energielieferanten sowie die Perspektive von Marktteilnehmern und Unternehmen erläutert.

Politische Rahmenbedingungen von Smart Metering

Der Koalitionsvertrag des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms und des Aktionsplans „Energieeffizienz“ basiert auf mehreren Zielvorhaben. So soll sich zum einen die Energieproduktivität bis 2020 gegenüber 1990 verdoppeln. Des Weiteren soll gemäß dem EU-Frühjahrsgipfel 2007 eine Ausschöpfung von 20 % des Energiesparpotentials in der EU erreicht werden. Schließlich sollen das 9-%-Einsparziel der „Richtlinie über Endenergieeffzienz und Energiedienstleistungen“ sowie zusätzliche Bestimmungen der Richtlinie erfüllt werden.

Zwischen 1990 und 2007 konnte die „Energieproduktivität“ bereits um 2,1 % gesteigert werden. Dies bedeutet allerdings auch, dass zwischen 2008 und 2020 eine durchschnittliche Steigerung von 2,1 % erforderlich ist. Der aktuelle Stand zeigt, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die definierten Ziele zu erreichen.

Die Energieproduktivität gilt als Maßstab für die Effizienz im Umgang mit den Energieressourcen. Sie wird ausgedrückt als BIP (Bruttoinlandsprodukt) im Verhältnis zum Primärenergieverbrauch (BIP/PEV). Oder anschaulicher: Je mehr volkswirtschaftliche Gesamtleistung (BIP) aus einer Einheit eingesetzter Primärenergie „herausgeholt“ wird, um so effizienter geht diese Volkswirtschaft mit Energie um.

Um die Energiedienstleistungs-Richtlinie (Richtlinie 2006/32/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen) umzusetzen, sollen die Erfassung und die Abrechnung des Energieverbrauchs leichter gestaltet werden. So sind individuelle Zähler für alle Endkunden bei Strom, Erdgas, Fernheizung und/oder -kühlung und Warmwasser zu installieren. Bei Ersatz bestehender Zähler, Neubauten oder Renovierungen müssen die Zähler stets zu wettbewerbsfähigen Preisen verfügbar sein. So soll ermöglicht werden, dass die Abrechnung klar verständlich ist und auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs beruht. Zitat: „ ... so häufig ..., dass die Kunden in der Lage sind, ihren eigenen Energieverbrauch zu steuern.“ Daher sollen die Endkunden folgende Informationen klar und verständlich erhalten: Preise, tatsächlicher Energieverbrauch, Vergleich des gegenwärtigen Energie-verbrauchs mit der Vorperiode (vorzugsweise grafisch), soweit möglich Vergleich mit normiertem bzw. durchschnittlichem Verbrauch derselben Verbraucherkategorie und Kontaktinformationen für Verbraucherorganisationen und Energieagenturen.

 

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Elektronischer Zähler mit Kommunikationsmodul
Bild 1. Neuer elektronischer Zähler mit Kommunikationsmodul zur bidirektionalen Datenübertragung.
© Fachverband Energietechnik; Johannes Stein

Als Voraussetzung für Stromeinsparungen sieht die Bundesregierung die zügige Verbreitung von neuen Techniken im liberalisierten Strom- Messwesen zur zeitgenauen Verbrauchsmessung. Hierbei sollen folgenden Maßnahmen innerhalb eines Übergangszeitraum von sechs Jahren umgesetzt werden: Erstens die Ergänzung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG und Rechtsverordnung) zur vollständigen Öffnung des Marktes für den Wettbewerb. Zweitens die Schaffung von Grundlagen im Energiewirtschaftsrecht für intelligente elektronische Zähler (breiteres Angebot lastvariabler Tarife), soweit wirtschaftlich sinnvoll (Bild 1).

Um das Schnittstellenproblem (wie bei der Liberalisierung des Strommarktes) zwischen unabhängigen Messstellenbetreibern oder Messdienstleistern, dem Netzbetreiber und dem Vertrieb zu lösen, müssen Standarddatenformate geschaffen werden.

 

EU-Parlamentsbeschluss für „Smart Metering“

 

National regulatory authorities shall ensure full interoperability of the information and communication systems to be implemented. For this purpose, they may issue guidelines and may mandate amendments to the proposals referred to in paragraph 3a.

The Agency or the Commission shall ensure that the information and communication systems to be implemented facilitate the development of the internal electricity market and do not introduce any new technical barriers.

Member States shall define a format for the data and a procedure for suppliers and consumers to have accessto the data.

National regulatory authorities shall be responsible for monitoring the process of such development and for laying down common standards for that purpose. Member States shall ensure that standards establishing the minimum technical design and operational requirements for meters address interoperability issues to provide maximum benefit at minimum cost to consumers.

Auszug aus den Beschlüssen des ITRE (Committee on Industry, Research and Energy), Ausschuss des Europäischen Parlamentes (ITRE/6/53775), am 6. Mai 2008 zu COM(2007)0528.



  1. Was »Smart Metering« alles kann
  2. Vorteile von elektronischen Zählern im Smart-Metering-Bereich
  3. Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten

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