Westnetz vs. Verbraucherzentrale NRW

Westnetz hält Informationsfrist beim Zählerwechsel nicht ein

7. März 2019, 13:29 Uhr | Hagen Lang
Die Angst vor der Konkurrenz? Bei der Ankündigung über den Austausch alter Zähler gegen digitale Zähler hat Westnetz die Kunden nicht früh genug informiert. So blieb diesen keine Zeit, sich nach einem alternativen Messstellenbetreiber umzusehen.
© Pixabay

Westnetz hat die Informationsfrist seiner Kunden beim Zählerwechsel nicht eingehalten, so ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Dortmund. So blieb diesen keine Zeit, einen anderen Messstellenbetreiber zu beauftragen. Zwei Wochen statt der vorgeschriebenen drei Monate waren zu kurz.

Westnetz hatte im Jahr 2017 Privathaushalte nur rund zwei Wochen vor einem geplanten Zählerwechsel zum ersten Mal über diesen informiert. Das Messstellenbetriebsgesetz, das den flächendeckenden Einbau moderner Messeinrichtungen bis 2032 vorsieht, enthält hierzu aber die Frist von drei Monaten, die zwischen der ersten Mitteilung über den Zähleraustausch und dem tatsächlichen Einbautermin liegen müssen.

»Kerngedanke der Drei-Monats-Frist ist, den Wettbewerb um die Messstelle zu stärken. Kunden soll es möglich sein, vor dem Einbau eines neuen Zählers ein anderes Unternehmen als den Netzbetreiber mit dem Messstellenbetrieb zu beauftragen«, erklärt Bettina Cebulla, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Der Betrieb der modernen Messeinrichtungen sei schließlich liberalisiert, auch wenn die Zahl der alternativen Messstellenbetreiber für Privathaushalte noch verschwindend gering sei. Westnetz und andere, bekanntermaßen ähnlich vorgehende Netzbetreiber versuchten anscheinend, sich mit den kurzfristigen Terminankündigungen ihre Pfründe zu sichern.

Eine »nicht unerhebliche Überrumpelung« sowie den Willen, Kunden und Wettbewerber vor vollendete Tatsachen zu stellen, attestiert das noch nicht rechtskräftige Urteil (Az 25 O 282/18) des Landgerichts Dortmund Stromnetzbetreiber Westnetz, der in Deutschland vier Millionen Kundenanschlüsse betreut. Den Rechtsstreit gegen Westnetz führt die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen ihres EU- und landesgeförderten Projekts Energie2020.


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