EU-Verordnung für mehr Transparenz beim Handel mit Strom und Gas

EU will Marktmissbrauch im Energiehandel eindämmen

9. Dezember 2010, 10:47 Uhr | Karin Zühlke

Mit klaren Regeln will die EU-Kommission künftig dem Missbrauch und Insider-Handel auf den Energiemärkten einen Riegel vorschieben. Die EU-Kommission hat dazu einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die für mehr Transparenz auf den Energiemärkten sorgen soll.

Großhandelsmärkte, auf denen Energie erzeugende Unternehmen und Händler mit Gas und Strom handeln, sind für die Endkundenpreise von entscheidender Bedeutung. Die Marktpreise reagieren hier sehr empfindlich auf die Verfügbarkeit von Produktions- und Transportkapazitäten. Weil Strom nicht im industriellen Maßstab gespeichert werden kann, können die Preise leicht beeinflusst werden, indem ein falscher Eindruck zur Verfügbarkeit geschaffen oder die tatsächliche Produktion gedrosselt wird. EU-Energiekommissar Günther Oettinger dazu: »Unsere Energiemärkte sind voneinander abhängig. Marktmissbrauch in einem Mitgliedstaat wirkt sich häufig auf die Preise in einem anderen Mitgliedstaat aus. Es muss unbedingt für umfassende Regeln auf EU-Ebene gesorgt werden, damit die Bürger Vertrauen in eine faire Preisbildung haben und in vollem Umfang vom Energiebinnenmarkt profitieren können.«

Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Händler keine Insider-Informationen verwenden können, um daraus Nutzen für ihre Transaktionen zu ziehen. Marktmanipulationen sollen verhindert werden. So verbieten die neuen Regeln die Nutzung von Insider-Informationen bei An- und Verkäufen auf Energiegroßhandelsmärkten, Transaktionen, die falsche oder irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder Preis der auf den Energiegroßhandelsmärkten gehandelten Produkte geben und die Verbreitung von Falschnachrichten oder Gerüchten, die irreführende Signale für diese Produkte geben.

Für die Marktüberwachung zur Feststellung möglicher Missbrauchsfälle wird die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zuständig sein. Bei komplexen grenzübergreifenden Fällen soll die Agentur ACER die notwendigen Untersuchungen koordinieren. Sanktionen werden von den nationalen Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten durchgesetzt.




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