econ Messsystem

Gesetzeskonforme Stromweiterleitung an Dritte

30. September 2020, 13:10 Uhr | Hagen Lang
© econ solutions GmbH

Ab 01. Januar 2021 müssen Unternehmen, die auf ihrem Betriebsgelände Strom an Dritte weiterleiten, ein geeignetes, zeitsynchrones und von einem Wirtschaftsprüfer testiertes Messkonzept vorweisen. Diese Auflage erfüllen Unternehmen mit der Energiemanagement-Software econ4 der econ solutions GmbH.

Betroffen von der neuen Regelung sind Unternehmen, die die reduzierte EEG-Umlage oder sonstige Strompreisprivilegierungen nutzen und zu den energieintensiven Unternehmen zählen oder eine erneuerbare Eigenerzeugungsanlage betreiben, bspw. ein Blockheizkraftwerk oder eine Photovoltaik-Anlage. Dies können Industrie- und Handelsunternehmen sein, aber auch Krankenhäuser und Klinikbetreiber.

Sobald diese Unternehmen auf ihrem Betriebsgelände Strom an Dritte weiterleiten, wie bspw. an den Betreiber einer Kantine oder einer Funkantenne, müssen sie ab 2021 ein Messkonzept mit zeitsynchroner Drittmengenabgrenzung, geeichten Zählern sowie einem Wirtschaftsprüfer-Testat haben. Andernfalls droht – gegebenenfalls rückwirkend – der Wegfall der EEG-Privilegierung. Schätzungen, die die selbstverbrauchten Mengen und die weitergeleiteten Drittmengen abgrenzen, sind ab 2021 nicht mehr zulässig.

Das Messkonzept von econ solutions ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC testiert und ermöglicht Unternehmen, ihr eigenes Messkonzept zur erstellen und gesetzeskonform eine Messinfrastruktur zu implementieren. Somit können sie ihren Eigenverbrauch transparent messen und dokumentieren, weitergeleitete Drittmengen gesetzeskonform abgrenzen und ein umfassendes Energie-Monitoring realisieren.

Die Lösung von econ solutions besteht aus MID-konformen Energiezählern, die durch einen Datenlogger im 1-Minuten-Raster ausgelesen und mit Zeitsynchronisierung an einen Server übertragen werden. Die erfassten Zählerstände werden als 15-Minuten-Lastgänge an die Energiemanagement-Software econ4 zur Weiterverarbeitung und Speicherung übertragen. Dort wird die Drittmengenabgrenzung in einem eigenen Standardberichtsformat visualisiert.

„Mit unserer neuen Software econ4 und unserem modularen Lösungspaket sind Unternehmen bei der gesetzeskonformen Drittmengenabgrenzung auf der sicheren Seite. So bleibt betriebliches Energiemanagement auch in Zukunft einfach“, erklärt Philip Würfel, Geschäftsführer econ solutions. Die wichtigsten Informationen zur Drittmengenabgrenzung hat econ solutions in einem Whitepaper zusammengefasst.


Lesen Sie mehr zum Thema


Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu econ solutions GmbH

Weitere Artikel zu Energietechnik

Weitere Artikel zu Metering