DEKRA-Basischeck

Jede zweite Biogasanlage ist mangelhaft

7. August 2015, 12:29 Uhr | Hagen Lang
© DEKRA

Jede zweite Biogasanlage ist in einem mängelbehafteten Zustand und weist unsichtbare Gasverluste auf, so schätzt die Sachverständigenorganisation DEKRA. Zu ähnlichen Ergebnissen kam jetzt auch das Umweltministerium Baden-Württemberg nach umfangreichen Untersuchungen.

Bei den Prüfungen des Umweltministeriums Baden-Württemberg wurden bei jeder zweiten Biogasanlage bauliche und genehmigungsrechtliche Mängel festgestellt. Um einen betrieblich und genehmigungsrechtlich ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen sicherzustellen, empfiehlt die DEKRA Betreibern deshalb dringend, ein sogenanntes Compliance Audit durchzuführen.

Viele Betreiber sind mit der Vielzahl von Vorschriften überfordert, zumal in letzter Zeit zahlreiche sicherheitsrelevante gesetzliche Regelungen neu erlassen wurden. Mit einem Compliance Audit lässt sich genau feststellen, ob Betreiber auf der technisch und rechtlich sicheren Seite sind. Es stellt alle relevanten gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Anforderungen für die Anlage zusammen und überprüft mit dieser Checkliste in einem Soll-Ist-Vergleich den Status quo. Beachtet werden alle Bereiche, vom Abfallrecht, über den Immissionsschutz und den Gewässerschutz bis zur Störfallverordnung sowie die Arbeitssicherheit mit den Bereichen Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung. Brandschutz und Anlagensicherheit werden ebenfalls überprüft. Am Ende der Untersuchung erhält der Betreiber einen Begehungsbericht mit Hinweisen zur Mängelbeseitigung.

Über das Compliance Audit hinaus erbringt die DEKRA als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und Sachverständigenorganisation von der Planung, dem Bau und der Inbetriebnahme bis zum Regelbetrieb und der Revitalisierung für Biogasanlagen sämtliche Gutachterleistungen.


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