Eichgesetz und Datenschutz contra elektronische Zähler

Widersprüchliche Gesetze verhindern Smart-Meter-Roll-out

18. Oktober 2010, 10:23 Uhr | Heinz Arnold
Markus Stamm, Alcatel-Lucent: »Weil der Kunde jederzeit seine Einwilligung nach Installation des elektronischen Zählers widerrufen kann, heißt das für den Netzbetreiber: Er kann praktisch keinen flächendeckenden Roll-out durchführen, und er kann einen einmal durchgeführten Roll-out nicht als abgeschlossen betrachten.«

Smart Meters sollen den Nutzern ihren Energieverbrauch transparent machen und die Verbrauchsdaten für den Aufbau von Smart Grids liefern. Sie tragen damit zur Energieeffizienz bei, und deshalb verlangt der Gesetzgeber ihre Installation. Gerade das aber verhindern widersprüchliche und teils wirklichkeitsferne Gesetze.

Smart Meter müssen sowohl Verbrauchsdaten als auch Messdaten sammeln, die die Nutzer über ihren aktuellen Verbrauch informieren und die es den Energieversorgern ermöglichen, die Abrechnung durchzuführen und die Tarife nach Last, Zeit und Angebot zu staffeln. Wollen sie selber auch noch Last-Management betreiben, also Informationen über Einspeisung von PV-Anlagen, Wind, Kraftwärmekopplung und demnächst auch Batterien aus Elektroautos sammeln, kommt eine weitere Datenflut auf sie zu.

Wie sollen all die Daten erhoben und wie sollen sie weitergeleitet werden?

Jürgen Krauß, Key Account Management Energieversorger von Alcatel-Lucent, favorisiert  eine klare Aufteilung der Architektur in den eigentlichen Zähler und den Konzentrator (auch MUC oder Gateway genannt), der ebenfalls bei den Kunden angebracht ist. Ob Strom, Gas, Wasser oder Wärme, alle Zählerdaten können dann über einen Konzentrator weitergegeben werden. Und die Kommunikations-Intelligenz liegt dann nicht hauptsächlich im Zähler. Ein wichtiger Teil der Intelligenz ist im Konzentrator lokalisiert, »der Großteil der Intelligenz für die Abrechnungen aber sollte in der Zentrale liegen«, so Krauß. Auf diese Weise könnte man ein sowohl flexibles als auch wirtschaftliches System aufbauen.
Nach der Rechnung von Krauß sollte der Preis pro Zähleranschluss des Konzentrators (ein Konzentrator sollte mit mehreren Zählern kommunizieren, möglichst auch mehr als einen Haushalt „betreuen“, also multimandantenfähig sein) nicht über 30 Euro liegen, der Preis für einen elektronischen Strom-Zähler nicht über 30 - 40 Euro. Der Konzentrator könnte mit den unterschiedlichen Zählertypen für Strom, Gas, Wasser, Wärme kommunizieren und auch mit der erforderlichen Intelligenz ausgestattet werden, um die Einspeisung von Energie aus der PV-Anlage oder der Kraft-Wärme-Kopplung zu regeln.
Wie gesagt, der Strom-Zähler könnte dann einfach aufgebaut sein, ein Register würde genügen, die Zuordnung der Messergebisse zu dem jeweiligen Tarif würde dann am ERP geschehen – das sei sehr einfach.

Eichgesetz macht Zähler teuer

Allerdings stellen sich diesem Aufbau Hürden entgegen – nicht technischer sondern juristischer Natur. Denn das Eichgesetz schreibt vor, dass jeder Endkunde in der Lage sein muss, seine Rechnung am Zähler kontrollieren zu können. Dazu ist bei der Anwendung variabler Tarife (z.B. Tag-, Nachttarif; Wochenend-Tarif) ein Mehrregister-Zähler notwendig. Das aber erfordert es, den  der Zähler mit einer gewissen Intelligenz aus zu statten, die laut Krauß überhaupt nicht erforderlich und auch nicht zielführend sei, sondern nur höhere Kosten verursache. Einfacher und billiger wäre es, die Tarifierung über eine zentrale Software durchzuführen und an zentraler Stelle alle Tarife abzubilden. Selbstverständlich sei dabei, dass der Endkunde jederzeit aus den gemessenen, zentral gespeicherten, verschlüsselten und signierten Originalwerten des Zählers seine Verbräuche nachvollziehen könne.




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