EEG-Novelle

ZVEI: EEG-Novelle behindert Technologien und vernachlässigt die Effizienz

16. Juni 2014, 17:05 Uhr | Hagen Lang
Hallte schon Besseres über die Energiepolitik der Bundesregierung zu sagen: ZVEI Vorsitzender der Geschäftsführung Dr. Klaus Mittelbach
© ZVEI

Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, sieht durch den sich abzeichnenden EEG-Kompromiss »effiziente und intelligente Technologien abgewürgt«. Insbesondere KWK und dezentrale Speichertechnologien würden blockiert, obwohl sie die Energiewenden-Probleme mindern könnten.

Die sich abzeichnende Belastung des Eigenverbrauchs selbst erzeugten, regenerativen Stromes stößt beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) auf Kritik: »Eine Beteiligung der Eigenversorgung in Höhe von 40 Prozent der EEG-Umlage bedeutet eine schwere Hypothek für den Erfolg der Energiewende. Durch diese massive Zusatzbelastung werden Investitionen in dezentrale, effiziente und intelligente Technologien abgewürgt«, sagt  Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.

Die Potentiale zum Ausgleich der schädlichen Volatilität von Wind- und Solarstrom durch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) blieben so ungenutzt, das politische Ziel, bis 2020 25 Prozent des Stromes aus KWKs zu erzeugen, rücke in weite Ferne. Mittelbach erklärte weiter: »Auch Investitionen in dezentrale Speichertechnologien werden ausgebremst. Das ist problematisch, weil diese Technologien zukünftig  wirtschaftlich wie technologisch eine wachsende Rolle bei der Energiewende spielen müssen.«

Die Belastung von Anlagen, die zur Eigenversorgung von Strom genutzt werden, sollte daher i.S. des § 58 EEG auf 20 Prozent der EEG-Umlage begrenzt werden, fordert der ZVEI. Auch die Beibehaltung einer Bagatellgrenze unterhalb der Eigenversorgung nicht belastet wird, sei wünschenswert. Nicht vermittelbar sei die neue Zusatzbelastung besonders Hauseigentümern, die durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zur Investition in erneuerbare Energien ordnungsrechtlich gezwungen werden.

Auch die fehlende Gleichstellung der Stromerzeugung durch Energieeffizienz-Dienstleister, wie sie die EU-Energieeffizienz-Richtlinie vorsieht, bemängelt der ZVEI. Die EU-Richtlinie hätte bereits Anfang Juni in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Statt des in ihr vorgesehenen Abbaus von Markthemmnissen für das Contracting würde es der Effizienzbranche jetzt zusätzlich erschwert, Effizienzpotentiale zu realisieren.

Nachdem der ZVEI die Bundesregierung anfänglich für ihr Engagement bei der Reform des EEG gelobt hatte, fällt sein Urteil mittlerweile kritisch aus. Dr. Klaus Mittelbach: »Der sich abzeichnende EEG-Kompromiss ist ein politischer Kompromiss zu Lasen Dritter – insbesondere zu Lasten von Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz.«

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