Ab 26.09.2015

Energielabel-Pflicht für Heizgeräte in Kraft

28. September 2015, 17:22 Uhr | Hagen Lang
© EU

Seit 26. September 2015 muss laut Ökodesignrichtlinie an allen Heizungsanlagen bis 70 kW Leistung ein Energielabel gut sichtbar angebracht sein. Altanlagen sind ab 1. Januar 2016 zu kennzeichnen.

Die Kennzeichnungspflicht umfasst Heizkessel, Blockheizkraftwerke, Warmwasserbereiter (wie zum Beispiel elektrische Untertischspeicher), Heizungspumpen oder Wärmepumpen. Hauseigentümer und Interessenten wissen künftig auf einen Blick wie energiesparend ihre Heizungsanlage arbeitet. »Heizanlagen mit zum Beispiel Solar- oder Geothermie, Biogas, Holz oder einer Wärmepumpe schneiden mit am besten ab«, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Sie erreichen den Spitzenbereich A+ und A++. Heizkessel mit Biomasse (Pelletheizung, Holzvergaser, Scheitholzkessel) sind von diesen Anforderungen bislang noch ausgenommen.

Die Ökodesignrichtlinie ist für den Heiztechnikbereich schon seit dem 06. September 2013 in Kraft, es bestand jedoch eine Übergangsfrist bis zum 26. September 2015 um allen Marktteilnehmern ausreichend Vorbereitungszeit einzuräumen. Die beste Einstufung ist derzeit »A++«. Sie soll 2019 von »A+++« abgelöst werden, dem Jahr, zu dem auch derzeit schlechteste Energieklasse »G« wegfällt.

Ab 1. Januar 2016 gilt das neue Effizienzlabel auch für alte Heizgeräte. Um Missbrauch vorzubeugen, muss der Fachmann, der für die Anbringung des Labels verantwortlich ist, vom Eigentümer oder Mieter vertraglich beauftragt werden. Nach Schätzungen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie sind derzeit noch rund 300.000 alte Heizkessel auf dem Markt. Hierbei setzt das Altanlagen-Label im neuen Jahr wichtige Akzente. Für die derzeit noch verbauten Kombinationsanlagen aus unterschiedlichen Wärmeerzeugern (»Hybridheizungen«), z.B. einer Gasbrennwertheizung mit einer Solarthermieanlage, gibt es eigene Etiketten, die die Bewertungen der Komponenten zu einer Gesamtbewertung zusammenfassen. Der Hauptwärmeerzeuger gibt bei der Bewertung den Ausschlag, während die weiteren Komponenten für Zu- und Abschläge sorgen. Eine abschließende Klassifizierung der möglichen Anlagenkombinationen existiert bislang noch nicht.


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