Energiewende

Neues KWK-Gesetz stößt auf Verbandskritik

23. September 2015, 14:08 Uhr | Hagen Lang
Der Wärmespeicher des Sandreuther KWKs der N-ERGIE in Nürnberg.
© N-ERGIE AG

Zu wenig und halbherzig, so lässt sich die Kritik der Verbände am neu beschlossenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zusammenfassen. Einen Schub erhalte die ökologisch und ökonomisch sinnvolle KWK damit nicht, ihr drohe, aufgrund des anhaltenden Preisverfalls auf den Strommärkten die Unwirtschaftlichkeit.

Das von der Bundesregierung zunächst kommunizierte Versprechen, den Anteil der KWK an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen, löst das vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz nicht ein. Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) erklärte, es gäbe es an zentralen Stellen des Gesetzes »noch dringenden Anpassungsbedarf. Leider sind die jetzt vorgesehenen Förderbedingungen gerade für die neuesten und effizienten Kraftwerke nicht ausreichend«, so Reiche.

Sie warnte: »Die Rahmenbedingungen für alle 1.300 kommunalen KWK-Anlagen müssen stimmen, sonst verschenkt die Bundesregierung erhebliche CO2-Einsparpotenziale und modernste und umweltschonendste Anlagen müssen vom Netz gehen.« Das Ziel müsse sein, bis 2025 den Anteil von KWK an der Versorgung auf 25 Prozent zu steigern.

»Der Gesetzentwurf geht zwar tendenziell in die richtige Richtung, wird in seiner nun im Kabinett verabschiedeten Fassung die Probleme der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) jedoch nicht lösen«, resümierte Hildegard Müller, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung in Berlin, die Einschätzung ihres Verbandes zur Novelle des KWKG. »Weder für bestehende KWK-Anlagen noch für den aus unserer Sicht notwendigen weiteren Ausbau werden ausreichende Anreize gesetzt. Kraft-Wärme-Kopplung ist ein idealer Begleiter der Energiewende. Aufgrund des massiven Preisverfalls an den Stromgroßhandelsmärkten ist die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung in den letzten beiden Jahren aber dramatisch zurückgegangen.«

»Ohne eine Nachjustierung des Gesetzentwurfs droht daher nicht nur ein Wegbrechen der bisher erreichten CO2-Einsparungen von 56 Millionen Tonnen pro Jahr gegenüber einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme«, so Müller. ».Auch Investitionen in die Modernisierung von Anlagen oder den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung lassen sich mit den vorgeschlagenen Förderbedingungen nicht anreizen.« Auch Müller sprach sich dafür aus, das Ziel von 25 Prozent Anteil von KWK an der Stromerzeugung auf das Jahr 2025 zu verlegen.

Das seit einiger Zeit vorgebrachte Argument, 25 Prozent KWK-Strom passe nicht zu dem Ziel von 80 Prozent erneuerbaren Energien sei nicht schlüssig, sagte Müller: » Im Gegenteil, gerade die KWK mit Fernwärmeauskopplung schafft zusätzliche Optionen, Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien sinnvoll zu nutzen, statt teuer und auf Kosten der Endverbraucher abzuregeln. Dies hat auch eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie zur Evaluierung des KWK-G bestätigt. Die KWK ist der Brückenschlag zwischen flexibler, konventioneller Effizienz und einer besseren Systemintegration der Erneuerbaren Energien. Zudem bildet sie eine wichtige Klammer zwischen Strom- und Wärmemarkt. Deshalb sollten wir am Ziel eines ehrgeizigen KWK-Ausbaus festhalten.«


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