Die Bundesregierung verschafft der Windbranche eine Atempause

Grünstromprivileg wird erst ab Anfang 2012 gedeckelt

8. Februar 2011, 16:32 Uhr | Andreas Knoll

Die Bundesregierung hat vor kurzem beschlossen, die bestehenden Regelungen für das Grünstromprivileg gemäß §37 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht mehr im Jahre 2011 zu verändern.

Das so genannte Grünstromprivileg nach §37 EEG besagt, dass Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage ausgenommen sind, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem EEG vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom.

Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn ist laut dem Bundesverband WindEnergie der Anreiz zur Nutzung des Grünstromprivilegs gewachsen. Die Bundesregierung möchte nun erst ab dem 1. Januar 2012 die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 - sprich 2,047 Cent je kWh - begrenzen.

»Mit ihrer Entscheidung sendet die Bundesregierung ein positives Signal in die Windbranche«, betont Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. »Die bisher vorgesehene Deckelung des Grünstromprivilegs zum 1. Juli 2011 hätte zahlreichen Ökostromanbietern mit Windstrom im Angebot die Geschäftsgrundlage entzogen.«

Problematisch ist Albers zufolge aber, dass die Deckelung nur aufgeschoben ist, aber nicht aufgehoben: »Eine Festlegung auf einen Deckel in Höhe von rund zwei Cent pro kWh zum jetzigen Zeitpunkt schießt leider über das Ziel hinaus«, sagt er. »Richtiger erscheint es, den die nächste EEG-Novelle vorbereitenden EEG-Erfahrungsbericht abzuwarten und auf dieser Grundlage eventuell nötige Änderungen des §37 EEG zu diskutieren.«


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