15.000 Euro/MWh

Tennet fordert rauen Marktwind für unzuverlässige Stromerzeuger

27. Januar 2015, 19:26 Uhr | Hagen Lang
Will die Erneuerbaren in die Pflicht nehmen: Lex Hartman.
© Tennet

Auf der Handelsblatt-Tagung Energiewirtschaft in Berlin forderte Lex Hartman, Mitglied der Geschäftsführung des Übertragungsnetzbetreibers Tennet, unzuverlässige Stromerzeuger die vollen Kosten von Strom-Nichtlieferungen tragen zu lassen. Preisspitzen von 15.000 Euro/MWh seien vorstellbar.

Wie energate berichtet, hat Lex Hartman, Mitglieder der Geschäftsführung von Tennet gefordert, unzuverlässige Stromerzeuger stärker für die Stabilität des Stromversorgungssystems in die Verantwortung zu nehmen. Im Falle von Nichtlieferung zugesagter Strommengen sollten Sie auch die Kosten dafür übernehmen: »Das wird das Verhalten der Erzeuger ändern«, so Hartman.

Speziell die Privilegierung der erneuerbaren Energie-Erzeuger, die bislang kaum Verpflichtungen bei der Stromeinspeisung haben, müsse aufhören. Dazu gehöre auch, dass die freie Preisbildung am Markt möglich werde, in Zeiten von Spitzennachfrage könne er sich Preisspitzen von bis zu 15.000 Euro/MWh vorstellen, so Hartman.

Entgegen des VKU-Vorschlages, einen »Dezentralen Leistungsmarkt« für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit einzuführen, wirbt Tennet für sein Modell einer Netzreserve, das sogenannte »Fangnetz«. Bis 2022 sollen 2.200 MW an Kraftwerksreserveleistung vorgehalten werden. Die erneuerbaren Energien müssten schrittweise, wie die übrigen Energien es schon heute tun, die Marktrisiken übernehmen, d.h. Bilanzabweichungen müssen sofort bestraft werden, damit sich Stromanbieter systemdienlich verhalten und Preisspitzen am Großhandelsmarkt müssten akzeptiert werden. Welche Auswirkungen Strom-Notkäufe zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen in Hochpreisphasen(15.000 Euro/MWh) auf die Bilanzen der Erzeuger erneuerbarer Energien haben, lässt sich leicht vorstellen.

Die Kosten für das »Fangnetz«, das nicht am Markt aktiv werden und nur beim Ausfall anderer Netzstabilisierungsmaßnahmen in Aktion treten solle, müssten ausschließlich von Stromhändlern und –Lieferanten getragen werden, so sie es in Anspruch nehmen. Wird das Fangnetz nicht in Anspruch genommen, sollen die Kosten für seine Vorhaltung »auf alle Marktteilnehmer« umgelegt werden, so Tennet. Günstiger als das VKU-Modell würde das »Fangnetz« für die Verbraucher demnach nicht.

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