Auf der Energy Storage Europe in Düsseldorf am 14.-16. März 2017 stellt ADS-TEC eine Reihe »Intelligenter« Speichersystem für Private, Industrie und Infrastruktur vor. 2017 gibt es gesetzlichen Rückenwind, den ADS-TECs Geschäftsführer Thomas Speidels Verband BVES in Berlin durchsetzen konnte.
Im Dezember fand der § 61k EEG seine neue Form, nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion insbesondere mithilfe Abgeordneten Thomas Bareiß, Steffen Bilder, Barbara Lanzinger und Andreas Lenz als Unterstützer gewonnen war.
Er legt fest, dass Energiespeicher in »gemischten Betriebsmodellen« von der EEG-Umlage befreit sind.
»Gemischte Betriebsmodelle« sind Nutzungsarten, in denen Energiespeicher zusätzliche Funktionen, z.B. in der Regelenergiebereitstellung, als Schwarm- oder Quartierspeicher übernehmen. ADS-TEC-Geschäftsführer Thomas Speidel ist gleichzeitig auch Präsident des Bundesverbandes Energiespeicher (BVES) und erklärte:
»Mit der Neuregelung sind endlich die enorm wichtigen und zukunftsweisenden Speicherbetriebsmodelle rechtlich gesichert möglich und nicht mehr in der EEG-Umlage. Dies ist ein guter Schritt zu fairen Marktbedingungen für Energiespeicher und ein toller Erfolg des BVES.«
BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen urteilte: »Der § 61k EEG 2017 ist eine zukunftsweisende Anpassung für die dynamisch wachsende Speicherbranche. Diese rechtliche Klarstellung war überfällig. Wir freuen uns, dass unsere Arbeit für die Speicherbranche damit konkrete Früchte getragen hat.«