Kostenlose Batterierücknahme für Fahrradhändler

Rücknahmesystem für E-Bike-Fahrrad-Akkus

25. November 2010, 17:09 Uhr | Heinz Arnold
Antriebsbatterien aus Elektrofahrrädern können nicht in den grünen Boxen gesammelt werden. Ein neues Rücknahmesystem schafft Abhilfe.

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) und der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) haben ein Verfahren entwickelt, um Batterien von Elektrofahrrädern umweltgerecht zu entsorgen.

Der Absatz von Elektrofahrrädern wird weiter steigen. Allein im vergangenen Jahr wurden rund 150.000 Stück in Deutschland verkauft. Wegen ihrer besonderen gefahrgutrechtlichen Einstufung können bestimmte Lithium-Ionen-Batterien über 500 g allerdings nicht mit üblichen Gerätebatterien zusammen in den bekannten grünen Boxen gesammelt werden. Deshalb haben die GRS Batterien und der ZIV ein Verfahren für die Rücknahme und Entsorgung von Akkumulatoren aus Fahrrädern mit Elektroantrieb entwickelt.

Im Dezember verteilt die Stiftung GRS Batterien an rund 1.000 Händler, die Fahrräder mit Elektromotor vertreiben, die so genannte Erstausstattung zum Sammeln und Entsorgen von Lithium-Ionen-Batterien aus Elektrofahrrädern. Die Erstausstattung umfasst eine separate Sammelbox, ein Plakat zum richtigen Handling, ein Informationsschreiben mit technischen Anweisungen zur Sammlung, Verpackung und Lagerung der Fahrradakkus sowie Aufkleber zur Kennzeichnung der Sammelboxen für Lithiumbatterien. Alle anderen Batterien können wie gewohnt mit der grünen Sammelbox erfasst werden.

Mehrere namhafte Fahrradhersteller haben sich diesem Rücknahmesystem angeschlossen.

Kostenlose Batterierücknahme für Fahrradhändler

Viele Fahrradhändler und Vertriebspartner sind schon als Sammelstelle dem Gemeinsamen Rücknahmesystem angeschlossen und entsorgen Geräte-Altbatterien herstellerübergreifend, ungeachtet von Herkunft und Typ, und unentgeltlich über das bewährte System der grünen Sammelbox. GRS Batterien greift dabei auf sein deutschlandweit flächendeckendes Logistiknetz sowie über zwölf Jahre Erfahrung im Batterierecycling zurück.

Die  gesetzlichen Bestimmungen

Hersteller und Importeure von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 8 BattG verpflichtet, den Vertreibern eine zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit dieser gebrauchten Akkus anzubieten.

Vertreiber von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 9 BattG verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle zurückzunehmen. Hinzu kommen Hinweispflichten nach § 18 BattG, die unter anderen beinhalten, dass für den Verbraucher gut lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln anzubringen sind.

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