Gemeinsamer Appell von DWV und DVGW

Mit drei Maßnahmen den Wasserstoff-Turbo einlegen

13. Oktober 2022, 12:00 Uhr | Kathrin Veigel
In einem Positionspapier legen der DVGW und der DWV dar, was die Politik jetzt konkret tun muss, damit Deutschland zum Leitmarkt für Wasserstoff wird.
© DVGW

Im Kontext der geopolitischen Entwicklungen und der Dringlichkeit beim Klimaschutz empfehlen der DWV und der DVGW den politischen Entscheidungsträgern drei Maßnahmenbündel, um die Wasserstoffwirtschaft in Deutschland voranzubringen und wettbewerbsfähig zu machen.

Der Wettbewerb um eine Spitzenposition in der Wasserstoffwirtschaft mit anderen Ländern ist mit enormen Herausforderungen verbunden. Leider hänge Deutschland bei attraktiven Investitionsbedingungen jedoch hinterher, so Werner Diwald, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verbands (DWV). »Um aufzuholen, empfehlen wir den politischen Entscheidungsträgern in unserem Positionspapier daher drei Maßnahmenbündel für die Wasserstofferzeugung, Wasserstoffpipeline-Infrastruktur und Wärmeversorgung, die noch dieses Jahr gesetzlich verankert werden müssen«.

Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfache (DVGW), ergänzt: »Die Technologien für den Hochlauf klimaneutraler Gase sind vorhanden. Endgeräte und Netzkomponenten wie beispielsweise Druckregler und Ventile sind bereits heute in hohem Maße H2-ready und werden weiter auf die zukünftigen Herausforderungen hin optimiert. Nun liegt der Ball bei der Politik, Markt und Wettbewerb attraktiv auszugestalten, damit Deutschland seine technologische Marktführerschaft nicht aufs Spiel setzt und Wasserstoff als unverzichtbarer Energieträger der Zukunft zügig zu Diversifizierung und Dekarbonisierung beitragen kann.«

Maßnahme 1: Ambitionierten Hochlauf von klimaneutralen Gasen sicherstellen

Der ambitionierte Hochlauf klimaneutraler Gase muss ab sofort mit höchster Priorität politisch forciert werden, fordern die Verbände. Dafür müssen nicht nur in Deutschland der Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern ebenfalls die heimische Produktion von grünem Wasserstoff sowie dessen Import massiv vorangetrieben werden. Hierzu bedarf es vor allem eines gesetzlichen Zieles zur THG-Minderung der in den Verkehr gebrachten Gasen gegenüber dem heutigen Referenzwert »Erdgas« im Ordnungsrahmen.

Für die bis 2030 geplanten 10 Gigawatt muss es zügig ein Förderprogramm geben, das auch die Genehmigung von Elektrolyseuren beschleunigt. Mehr Tempo ist auch für den Biomethan-Hochlauf erforderlich: Bestehende Anlagen müssen für die Methanisierung umgerüstet und ans Gasnetz angeschlossen werden.

Maßnahme 2: Schnellen Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur ermöglichen

Der schnelle Aufbau einer flächendeckenden Leitungsinfrastruktur für den Transport, die Speicherung und die Verteilung von Wasserstoff sind Voraussetzung für einen raschen Wasserstoffhochlauf. Hierzu muss das Wasserstoff-Netz aus dem bestehenden Gasnetz heraus entwickelt werden.

Auf der Kostenseite ist es essenziell, dass die finanziellen Aufwendungen zwischen den Erdgas- und Wasserstoffnutzern und dem Staat erfolgen. Auch müssen die Kosten der Netzbetreiber für die Anpassungen von Komponenten und Leitungen regulatorisch anerkannt werden.

Maßnahme 3: Grünen Wasserstoff als Option für die zukünftige Wärmeversorgung verankern

Eine erfolgreiche Energiewende im Wärmesektor – der sowohl den industriellen als auch den häuslichen Wärmebedarf umfasst – wird nur im Zusammenspiel verschiedener klimaneutraler Energieträger, Infrastrukturen und Technologien gelingen. Dafür müssen der gesetzliche Rahmen und begleitende Förderprogramme technologieoffen ausgestaltet sein. Dies schließt insbesondere auch faire Wettbewerbsbedingungen bei der 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen ein.

So sollten der Gasnetzgebietstransformationsplan, mit dem Verteilnetzbetreiber ein Übergansszenario für Wasserstoff vorgelegt haben, für die Erfüllung der 65-Prozent-Regel im Heizungssektor anerkannt werden. Die zukünftige kommunale Wärmeplanung muss technisch-organisatorische Machbarkeit, wirtschaftliche Auswirkungen auf die Kommunen und Gebäudebesitzer sowie Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit berücksichtigen. Das geht nur mit den Energieversorgern vor Ort.

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