Jahresrückblick 2021

Die vier verrücktesten Entscheidungen der Energiepolitik

17. Dezember 2021, 15:49 Uhr | Kathrin Veigel
Ein verrücktes Jahr geht zu Ende: Vor allem im Bereich Klima und Energie hat Tibber vier skurrile Entscheidungen ausgemacht.
© lassedesignen/Adobe Stock

Trotz zahlreicher Fortschritte im Klimaschutz überraschte die deutsche Energiepolitik auch in diesem Jahr mit einigen Skurrilitäten. Welche Entscheidungen besonders überrascht haben, zeigt der Ökostromanbieter Tibber in seinem Jahresrückblick der verrücktesten Energie-Entscheidungen aus 2021.

1. Smart-Meter-Rollout nach Urteil im Verfahrens-Chaos

Trotz der EU-Vorgabe, den flächendeckenden Rollout bis 2020 (!) vollzogen zu haben, stoppte das Oberverwaltungsgericht Münster die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme im März 2021. Das zuständige Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat laut Gericht bei einer Richtlinie zur Zertifizierung der Smart-Meter-Gateways gesetzliche Vorgaben missachtet. Damit wurde der so dringend nötige Ausbau der digitalen Infrastruktur ein weiteres Mal verzögert.

»Der Gerichtsbeschluss steht sinnbildlich für das politische Versagen beim Smart-Meter-Rollout – einem Prozess, der von Beginn an durch Überregulierung und Bürokratisierung zum Scheitern verurteilt war. Die neue Regierung verspricht auch hier Beschleunigung, vor allem bei dem Zertifizierungsprozess der Smart-Meter«, so Marion Nöldgen, Deutschland-Chefin des digitalen Ökostromanbieters Tibber.

2. Bundesverfassungsgericht erklärt Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig – wirklich konkreter wurde es dennoch nicht

Es ist ein historisches Urteil: Das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 greift zu kurz. Der Gesetzgeber muss nachbessern und die Vorgaben für Emissionsminderungen ab 2031 konkretisieren. Das Gesetz regelte nämlich nur die Maßnahmen bis 2030 und verschob damit die Gefahren des Klimawandels auf Zeiträume in der Zukunft und damit zulasten der jüngeren Generation. Die bis vor kurzem amtierende Bundesregierung überarbeitete das Gesetz daraufhin. Einen konkreten Umsetzungsplan blieb sie aber bis heute schuldig.

»Es war verrückt aber notwendig, dass das Bundesverfassungsgericht hier einschreiten musste und das Klimaschutzgesetzt zurecht für teilweise verfassungswidrig erklärte. Wir freuen uns, dass mit dem neuen Koalitionsvertrag ein Manifest für eine grüne Wirtschaft entstanden ist. Jetzt muss die Umsetzung folgen«, meint dazu Marion Nöldgen.

3. Mobilitätswende-Prämie für E-Fahrer – ohne Einschränkung für fossilen Ladestrom

Dank der Erweiterung des Gesetzes zur Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) können Nutzer von Elektroautos für ihre eingesparten CO2-Emissionen ab 2022 eine marktbasierte Vergütung erhalten. Ein tolles Instrument, das für Verbraucher einen starken Anreiz setzt, durch den Umstieg auf ein Elektroauto die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu senken und die Mobilitätswende voranzutreiben. Es wäre noch besser, würde der Gesetzgeber festlegen, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen kommen muss, um am THG-Handel partizipieren zu können. Wer nämlich sein Elektroauto mit Graustrom lädt, schadet der Umwelt leider trotzdem.

Nöldgens Meinung dazu: »Endlich können auch E-Auto-Fahrer von der THG-Quote profitieren. Nachschärfen sollte der Gesetzgeber trotzdem, damit nur grüner Ladestrom gefördert wird. Tibber-Kunden haben dieses Problem nicht, weil es bei uns ausschließlich Ökostrom gibt. Deshalb übernehmen wir für sie auch ohne Bedenken den Registrierungsprozess ihrer THG-Quote.« Ähnlich wie bei der KFW-Förderung von privaten Ladestationen für Elektroautos hätte der Handel mit THG-Quoten für private Elektroautos auch an die Bedingung geknüpft werden können, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien geladen wird.

4. Politik ignoriert Geldabzocke: Großkonzerne entziehen sich der EEG-Umlage

Nach einem Bericht des Spiegels sollen deutsche Industrieunternehmen wie Daimler, Evonik & Co. jahrelang die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom umgangen haben. So drückten sich die Unternehmen vor einer Zahlung an den Staat in Milliarden Höhe. Die Leidtragenden sind die übrigen Verbraucher, die stattdessen den Ausgleich zahlen. Aus Verbrauchersicht kommt nun die gute Nachricht, dass die EEG-Umlage ab 2022 gesenkt wird und sich die Stromkosten somit um 2,8 Cent pro Kilowattstunde reduzieren. Jedoch gibt es rückwirkend keine Entscheidung oder Bemühungen, die vorhandenen Schlupflöcher für Unternehmen zu schließen. Hier sollte also dringend eine Entscheidung her!

»Verbraucher werden seit Jahren systematisch benachteiligt. Die Senkung der EEG-Umlage ist deshalb ein gutes Zeichen. Wir bei Tibber geben die Reduzierung direkt an unsere Kunden weiter«, erklärt die Tibber-Chefin dazu.


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