Die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden des BMVI wird um weitere 300 Millionen Euro aufgestockt und erneut verlängert. Darauf haben sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Bundesfinanzminister Olaf Scholz geeinigt.
Das Förderprogramm für private Ladestationen, das das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgelegt hat, musste kurzzeitig gestoppt werden, weil die Fördermittel ausgeschöpft waren. In den nächsten Tagen wird das Antragsportal beim Projektträger KfW wieder geöffnet werden.
Insgesamt stehen damit nun 800 Millionen Euro an Bundesmitteln für das Programm zur Verfügung. Mit einem Zuschuss von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen seit dem 24. November 2020 unterstützt. Bis zum 1.7.2021 waren rund 510.000 Anträge für rund 620.000 Ladepunkte eingegangen.
Träger von Investitionsmaßnahmen (zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation (Liste der förderfähigen Wallboxen gibt es hier) inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn unter anderem:
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.
Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden: