Riello UPS GmbH

Neue Stromversorgungen für sicherheitsrelevante Anwendungen

21. September 2020, 13:33 Uhr | Hagen Lang
© Riello UPS GmbH

Die EN-50171-konforme CSS-Baureihe von Riello UPS kann für alle Anwendungen eingesetzt werden, bei denen die Norm eine sichere batteriegestützte zentrale Stromversorgung nach EN 50171 fordert.

Die DIN VDE 0100T718, die DIN VDE0 108-100, sowie die DIN VDE 0100T710 verlangen als Stromquelle eine Anlage, die den Anforderungen der EN 50171 entspricht. Somit kann eine Riello UPS CSS als sichere Stromversorgung für Notlicht, Sicherheitsbeleuchtung, SÜLA und Entrauchungsanlagen, sowie für Aufzüge eingesetzt werden. Auch elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personensuchanlagen, signalgebende Sicherheitseinrichtungen, CO-Warnanlagen und medizinisch genutzte Bereiche müssen aus einer sicheren Stromquelle versorgt werden.

Zwei separate Netzeinspeisungen ermöglichen eine vereinfachte Wartung der Geräte. Für die in vier Betriebsarten einstellbare UPS-CSS-Baureihe steht umfangreiches Kommunikationszubehör zur Verfügung. Sie ist in vielen Leistungsstufen erhältlich und parallel schaltbar, für eine spätere Leistungserhöhung. Ferner verfügt sie über einen integrierten Tiefentlade- und Verpolungsschutz, ein intuitives Bedienungs- und Diagnosesystem sowie ein Batterielade- und Überwachungssystem.

Die Riello UPS CSS-Baureihe ist für bauordnungsrechtliche vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen vorgesehen. Die Anforderungen dafür fallen in die Hoheit der Bundesländer. In der VDE 0100T718 mussten Anforderungen, welche in die Hoheit der Bundesländer fallen, wegfallen, da die erforderlichen Überbrückungszeiten bereits im Baurecht der Bundesländer geregelt sind. Diese Regelungen sind in der Landesbauordnung (LBO) und in der Leitungsanlagen Richtlinie (LAR) festgelegt.

Die erforderlichen Überbrückungszeiten basieren in der Regel auf den Anforderungen aus der LAR. Darin wird gefordert, dass Leitungsanlagen für Sicherheitseinrichtungen, die der Evakuierung von Personen dienen, im Brandfall einen Funktionserhalt von 30 Min. und solche, die der Brandbekämpfung dienen, im Brandfall einen Funktionserhalt von 90 Min. aufrechterhalten müssen. Die notwendige behördlich festgelegte Überbrückungszeit wird in der Regel Bestandteil der Bauordnung sein und deshalb im Bauschein stehen.


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