28. Juni 2019, 14:11 Uhr | Dipl.-Ing. Dieter Rosenwirth, Leiter der Zertifizierungsstelle Netzverträglichkeit bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München
Nur akkreditierte Zertifizierungsstellen dürfen prüfen, ob eine Anlage die technischen Anschlussregeln erfüllt und stellen Nachweisdokumente aus. Der Zertifizierer validiert und prüft auch digitale Simulationsmodelle daraufhin, welche Wechselwirkungen mit dem Stromnetz am Netzverknüpfungspunkt zu erwarten sind. Die Technischen Regeln der FGW (Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien) konkretisieren die Netzanschlussregeln zusätzlich.
Folgende Unterscheidungen sind bei Mittelspannungsanschluss für das Anlagenzertifikat vorgesehen:
Zertifikat A: Standardverfahren für Erzeugungsanlagen mit typspezifischen Einheitenzertifikaten, beispielsweise Blockheizkraftwerke oder Windenergieanlagen mit einer Wirkleistung von mehr als 950 kW
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Zertifikat B: Vereinfachtes Verfahren für Erzeugungsanlagen mit einer Wirkleistung von 135 bis 950 kW
Zertifikat C: Nachweisverfahren für Erzeugungsanlagen ohne typspezifische Einheitenzertifikate
Bei Erzeugungsanlagen ohne typspezifische Einheitenzertifikate sind die Prüfungen und dynamischen Simulationen am digitalen Modell umfangreicher als bei standardisierten Anlagen. Zudem muss der Betreiber die tatsächlichen elektrischen Eigenschaften der Anlage vermessen und protokollieren. Anschließend wird das Simulationsmodell validiert, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten.