Ende 2018 traten neue technische Anwendungsregeln für alle an Nieder-, Mittel-, Hoch- oder Höchstspannungsnetze angeschlossene Anlagen in Kraft: Kraftwerke, Windenergie-, PV-Anlagen sowie Bezugsanlagen, Energiespeicher und Mischanlagen. Zertifizierung und Nachweisverfahren hierzu erläutert TÜV SÜD.
Der Anschluss ans Netz wird erst dann genehmigt, wenn eine Anlage die Netzstabilität gewährleistet. Der Nachweis erfolgt über ein Prüf- und Zertifizierungsverfahren. Durch veränderte politische Rahmenbedingungen oder neue Technologien können Verzögerungen entstehen, die hohe Zusatzkosten insbesondere bei Erzeugungsanlagen und Speichern verursachen.
Mit den im November 2018 eingeführten Regeln stehen erstmals abgestimmte Vorgaben für alle Spannungsebenen – Niederspannung, Mittelspannung, Hoch- und Höchstspannung – zur Verfügung. Die Regelwerke sollen unter anderem die Netzintegration erneuerbarer Energien sicher gestalten und setzen die neuen europäischen Regelungen in Deutschland um. Einer der Hintergründe der Vereinheitlichung ist, dass Strom im europäischen Binnenmarkt weiterhin über die Landesgrenzen hinweg frei gehandelt werden kann.