Stromkostentreiber Staat

Steuern und Abgaben auf Strom seit 2010 um 70 Prozent gestiegen

18. Februar 2020, 12:21 Uhr | Hagen Lang
© BDEW

Im letzten Jahrzehnt sind die staatlich veranlassten Steuern, Umlagen und Abgaben auf Strom um 70 Prozent gestiegen. Beschaffung, Netzentgelt und Vertrieb verteuerten sich seit 2010 dagegen nur um 6 Prozent. Der „Staatsanteil“ am Strompreis beträgt 2020 schon 52 Prozent.

Darauf weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hin. Laut Eurostat zahlten deutsche Haushaltskunden 2018 mit durchschnittlich 29,77 Cent/kWh nach den Dänen (30,84 Cent/kWh) die höchsten Strompreise in Europa. Niederländer (17,1 Cent/kWh), Franzosen (17,9 Cent/kWh) und Österreicher (20,1 Cent/kWh) kommen erheblich billiger davon. Die durchschnittlichen europäischen Stromkosten für Haushaltskunden lagen 2018 bei 20,73 Cent/kWh.    

Laut BDEW wird die Gesamtbelastung für Stromverbraucher durch Steuern, Abgaben und Umlagen 2020 voraussichtlich einen Rekordwert von über 36 Milliarden Euro (ohne Mehrwertsteuer) erreichen. Mit 16,48 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) Strom sind die staatlich verursachten Kosten auf der Stromrechnung für Haushaltskunden 2020 so hoch wie nie zuvor und machen 52 Prozent des Strompreises aus. Aktuell liegt dieser bei durchschnittlich 31,37 ct/kWh.    

Im Vergleich zum Jahr 2019 sind die Steuern, Abgaben und Umlagen um einen halben Cent pro Kilowattstunde gestiegen, im Vergleich zum Jahr 2010 sogar um fast 7 ct/kWh – ein Anstieg um 70 Prozent. Die Kosten für Beschaffung, Netzentgelt und Vertrieb des Stroms hingegen stiegen im gleichen Zeitraum nur um 6 Prozent.  „Von 100 Euro Stromrechnung sind 52 Euro staatlich verursacht“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Kerstin Andreae weiter:

„Die Energiebranche fordert seit langem, den staatlichen Anteil am Strompreis endlich zu senken. So könnte die Stromsteuer massiv gesenkt werden und die besondere Ausgleichregelung zur Entlastung der im internationalen Wettbewerb stehenden Industrie von Teilen der EEG-Umlage steuerfinanziert werden.“


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