Bessere Energieeffizienz durch Contracting und KWK

»Diskriminierungen abschaffen!«

15. Mai 2012, 12:20 Uhr | Heinz Arnold
Dr. Jobst Klien, ESCO Forum im ZVEI: »Leider sind trotz intensiver Diskussionen die Inkonsistenz der Fördermechanismen des EEG und des KWKG für Energiedienstleister nicht aufgehoben werden. «
© ESCO Forum ZVEI

Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) kann eine wichtige Rolle im Smart Grid übernehmen, besonders wenn KWKs zu virtuellen Kraftwerken zusammengeschaltet werden. Derzeit gibt es aber noch Hindernisse; Contractoren haben unter Ungleichbehandlung zu leiden.

»Wir können Energie wenden!«, sagt Dr. Jobst Klien, Vorstandsvorsitzender des ESCO-Forums im ZVEI. Allerdings fühlt er sich diskriminiert. »Uns geht es nicht darum, Geld zu verlangen, das können wir über die CO2-Reduzierung selber verdienen. Wir brauchen die richtigen Rahmenbedingungen, Regulierungen sind das zentrale Thema.«

23 Firmen hatten auf der Hannover Messe auf dem Gemeinschaftsstand des ESCO Forum im ZVEI und dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) KWK-Anlagen im Leistungsbereich zwischen 1 und 500 kW ausgestellt. »Wir zeigen hier im Kleinen, dass die Energiewende funktioniert«, sagt Dr. Jobst Klien. Die Energieeffizienzdienstleister – Contractoren genannt – könnten nach seinen Worten maßgeblich zum Gelingen der Energiewende beitragen, nicht nur technisch, sondern auch ökonomisch und ökologisch.

Doch warum fühlt er sich diskriminiert? Ein Beispiel ist die Warmmietenneutralität, die der Entwurf des neuen § 556 c BGB vorsieht. Die Umstellung von Eigenbetrieb der Wärmeversorgung auf die gewerbliche Wärmelieferung durch Contractoren, ist nur möglich, wenn die hypothetisch vorzurechnenden Kosten der gewerblichen Wärmelieferung die bereinigten Kosten der bisherigen Versorgung nicht überschreiten würden.

Verglichen werden also die Verbrauchskosten der bisherigen Versorgung mit den Vollkosten der Wärmeversorgung aus der modernisierten Anlage. Der Wärmelieferant müsste eine neue Wärmeerzeugungsanlage auf eigene Kosten einbauen, womit er den Jahresnutzungsgrad der Bestandsanlage, die im Durchschnitt bei 70 bis 75 Prozent liegt, auf 90 bis 95 Prozent anhebt. Der Vermieter als Kunde des Contractors kann die dazu erforderlichen Kosten nur bis zur Höhe der absoluten Wärmeneutralität umlegen. Im Vergleich zum Eigentümer, der die gleiche Effizienzinvestition tätigt, entsteht dem Contractor also ein deutlicher Nachteil. Denn dem Eigentümer steht als Vermieter eine Modernisierungsumlage in Höhe von bis zu 11 Prozent zu. Das führt zu einer versorgungsunabhängigen und dauerhaften Kaltmietenerhöhung. Sie wäre durch die breite Umstellung auf Wärmeliefer-Contracting vermeidbar. »Das hemmt nicht nur die klassische Kesselumstellung, sondern verhindert auch, dass die Solarthermie, Wärmepumpen und die Kraft-Wärme-Kopplung Einzug halten. Damit wird die die bisherige Investitionszurückhaltung wegen des anhaltenden Investor-Nutzer-Dilemmas nicht aufgebrochen«, so Klien.

Ein weiterer Punkt: Bestimmte Unternehmen der energieintensiven Industrie fallen mach dem EEG unter die Härtefallregelung. Mit der zum 1. 1. 2012 in Kraft getretene EEG-Novelle  fallen aber die Energiedienstleister nicht mehr unter die Härtefallregelung. »Die gleiche Dienstleistung – einmal intern erbracht und zum anderen durch einen Dritten – führt zu einer völlig unterschiedlichen Bewertung hinsichtlich der Härtefallregelung. Die Diskriminierung ist offensichtlich!«, erklärt Klien.

Aus Sicht des ZVEI müssten deshalb das EEG, das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und das Energie-Wirtschaftsgesetz (EnWG) in Einklang gebracht werden. Leider seien trotz intensiver Diskussionen die Inkonsistenz der Fördermechanismen des EEG und des KWKG für Energiedienstleister nicht aufgehoben werden.

Zumal die Kraft-Wärmekopplung große Chancen für die Energiewende bietet, wie Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK, erklärt: »Stromgeführte KWKs erreichen einen hohen elektrischen Wirkungsgrad und lassen sich in Verbindung mit Wärmespeichern an den Strombedarf  anpassen. Die Hersteller haben die erforderliche  Kommunikations- und Steuerungstechnik bereits entwickelt, um virtuelle Kraftwerke aufbauen zu können. Sie bilden einen unverzichtbaren Baustein der Energiewende.«

Dass die Förderung der Wärmespeicher ins KWKG 2012 aufgenommen worden ist, begrüßt er deshalb ausdrücklich. Allerdings lässt die Einspeisung von Wind- und Solarstrom einen wirtschaftlichen Betrieb an vielen Stunden des Tages nicht mehr zu, etwa am Nachmittag, wenn die Einspeisung aus Photovoltaik steigt und für Preisverfall sorgt.

Soll der KWK-Anteil gesteigert werden, müssen größere Anlagen gebaut werden, die mit weniger Vollbenutzungsstunden unter Nutzung von Wärmespeichern die gleiche Strommenge produzieren können. Deshalb fordert er die Erhöhung der Zuschlagsätze für KWK-Anlagen auf 0,7 ct/kWh.

 

Berthold Müller-Urlaub, B.KWK Bundesverband Kraft-Wärmekopplung e.V.
Berthold Müller-Urlaub, B.KWK Bundesverband Kraft-Wärmekopplung e.V.: »Wenn es keinen Abbau der Hemmnisse gibt, wenn wir so weitermachen wie bisher, dann werden wir bis 2020 nicht wie geplant bei einem KWK-Anteil von 20 Prozent, sondern bei 17 bis 18 Prozent landen.«
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Auch für kleine KWK-Anlagen für 1- und 2-Familienhaushalte reichten die bisherigen Zuschläge nicht aus, für Anlagen bis 2 MW elektrisch kann Überschussstrom kaum gewinnbringend am Markt abgesetzt werden. Deshalb würden in diesem Sektor wenig Anlagen gebaut oder sie würden sie auf 50 kW begrenzt, um die hier höheren Zuschläge in Anspruch nehmen zu können. Die Folge: es bildet sich ein Förderungsstau. Er ließe sich auflösen, wenn die Vergütungen des eingespeisten Stroms nach Auslaufen der Förderung nicht enden, sondern für Anlagen zwischen 50 kW und 2 MW weiter gezahlt würden, wie es für Anlagen bis 50 kW schon gilt. Zudem fordert er für Analgen zwischen 50 und 250 kW einen Zuschlag von 4 ct/kWh.

Insgesamt sieht er das Ziel der Bundesregierung – 25 Prozent soll der KWK-Anteil an der Gesamtversorgung bis 2020 betragen – als gefährdet an: »Wenn es keinen Abbau der Hemmnisse gibt, wenn wir so weitermachen wie bisher, dann werden wir 2020 bei 17 bis 18 Prozent landen.«

Contracting kann Energiekosten deutlich reduzieren

Nach einer 2005 für das BMWi durchgeführten Studie des Bremer Energie Instituts und der DLR liegt der mittelfristig erreichbare KWK-Stromanteil in Deutschland bei 50 Prozent. In Dänemark ist dieser Anteil bereits erreicht, in den Niederlanden, Finnland und Lettland liegt er bei 30 bis 40 Prozent.

Bereits 2008 hatte das Institut für Energiewirtschaftsrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena in einer Studie ermittelt, dass Contracting erhebliche Mengen von Energie und CO2 sparen kann. Bei einer Durchdringung des Contracting von 90 Prozent ließen sich die Energiekosten um 10 Mrd. Euro reduzieren, der CO2-Ausstoß um 27 Mio. Tonnen. »Angesichts der Klimaschutzziele bleibt es unverständlich, warum dieses Potenzial nicht stärker genutzt wird. Zum Beispiel durch die Streichung des neuen § 556 c BGB, wofür wir uns einsetzen«, erklärt Dr. Jobst Klien, Vorstandsvorsitzender des ESCO Forum im ZVEI.


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