BDEW

Regierung drückt sich um Kostenersatz für die Netzstabilisierung

29. Januar 2016, 16:05 Uhr | Hagen Lang
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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft moniert, dass die Bundesregierung in der Beratung des Strommarktgesetzes den Kraftwerksbetreibern die Kosten für die Stromnetz-Stabilisierung (Redispatchkosten) nicht ersetzen will.

Zwischen 2010 bis 2015 wuchs die Einspeisung erneuerbarer Energien so stark, dass sich die für Notfallmaßnahmen zur Netzstabilisierung vorzuhaltenden Kraftwerkskapazitäten von 306 GWh auf 11.000 GWh verfünfunddreißigfachten.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte bereits im April 2015 entschieden, welche Kostenarten den Kraftwerksbetreibern für Notfallmaßnahmen zur Stabilisierung des Stromnetzes zu erstatten seien. Eine Beschränkung der Vergütungen auf einen eng gefassten Auslagenersatz sei nicht zulässig.

In den jetzigen Beratungen zum Strommarktgesetz im Bundestag würde die Entscheidung des OLG nicht nur nicht aufgegriffen, sondern eine systematische Geringervergütung avisiert. »Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung die Grundsatzentscheidung des Gerichts außer Acht lässt«, so Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Müller weiter: »Die Unternehmen werden gezwungen, große Kraftwerke kurzfristig an- und abzuschalten, um das Stromnetz stabil zu halten. Mit der jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelung soll den Kraftwerksbetreibern aber nur ein Teil der Kosten dafür ersetzt werden. Das ist für die Branche nicht nachvollziehbar«

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