Mit der Festlegung der Kostensenkungsvorgabe für Verteilnetzbetreiber (genannt Xgen) setzt die Bundesnetzagentur die Verteilnetzbetreiber ökonomisch unter Druck. Für Blütenträume wie »Smart Grids« oder »ertüchtigte Netze«, die mehr variablen Energiewende-Strom aufnehmen können, bleibt kaum Geld.
Die Bundesnetzagentur sorgte mit ihrer Vorgabe für Protest bei den Verteilnetzbetreibern. Der die kommunalen Stromverteilnetzbetreiber repräsentierende Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erklärte, die Regelung treffe die Verteilnetzbetreiber und »deren kommunale Eigentümer wirtschaftlich hart.«
Um den Xgen genannten Wert zu bestimmen, der jetzt mit 0,9 Prozent angegeben wurde, analysiert die BNetzA Vergangenheitswerte. Ist der Wert größer Null, heißt das, dass aus ihrer Sicht die Produktivität in der Netzwirtschaft höher ist, als in der Gesamtwirtschaft sowie Löhne und Preise im Netzbetrieb weniger stark gestiegen sind, als in der Gesamtwirtschaft. Das bedeutet, dass die Inflationsrate für Güter, die für den Netzbetrieb notwendig sind, kleiner ist, als die gesamtwirtschaftliche. Für Netzbetreiber führt das zu einer geringeren Erlösobergrenze, womit sich ihr zur Verfügung stehendes Budget reduziert.
Die BNetzA macht den Netzbetreibern in einem dreistufigen Prozess parallele Kostensenkungsvorhaben, die so im internationalen Vergleich unüblich sind: sie prüft zunächst die Kosten aller Netzbetreiber und kürzt diese. Danach werden die Netzbetreiber einem direkten Effizienzvergleich unterzogen, der wieder zu Kostensenkungsvorgaben führt und als Drittes wird ihnen der sogenannte sektorale Produktivitätsfaktor auferlegt.
Den Fehler bei der diesjährigen Kostensenkungsvorgabe sieht der VKU darin begründet, dass es sich beim Produktivitätsfaktor Xgen um eine auf zurückliegenden Daten fußende Prognose handelt, die auch stark verzerrende Jahre (2006) mit in die Berechnung einfließen lässt. Die vor 15 Jahren für die Netzbetreiber einkommensmäßig »heile« Energiewelt gibt es heute nicht mehr, im Gegenteil:
Nach dem Vorbild Roosevelt’ scher US-Antitrust-Gesetze nach dem Krieg im deutschem Recht eingeführt, ermöglichen Regelungen dem Gesetzgeber, vermutete »Monopolrenditen« von sogenannten »Monopolisten« abzuschöpfen. Auch das Bundeskartellamt verdankt seine Existenz der amerikanischen Denkungsart aus der Mitte des 20. Jahrhunderts.
Nach mehrfachen Kostenprüfungs- und Kostensenkungsrunden mit »Initialkürzungen von teilweise um 50 Prozent«, seien Monopolrenditen einfach »nicht mehr existent« sagt der VKU. Die Kosten für Netzentgelte, Messung und Abrechnung machten 2017 25,6 Prozent des Strompreises in Deutschland aus.