BNetzA-Vorgabe für Verteilnetze

Kostensenkung statt Smart Grid

5. Dezember 2018, 14:14 Uhr | Hagen Lang
Wer soll das bezahlen? Ein digitalisiertes Smart Grid finanziert sich nicht von selbst. Statt die Finanzierung moderner Infrastruktur zu ermöglichen, jagt die Bundesnetzagentur mit Instrumenten US-amerikanischer Vorkriegspolitik mythischen »Monopolrenditen« hinterher.
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Mit der Festlegung der Kostensenkungsvorgabe für Verteilnetzbetreiber (genannt Xgen) setzt die Bundesnetzagentur die Verteilnetzbetreiber ökonomisch unter Druck. Für Blütenträume wie »Smart Grids« oder »ertüchtigte Netze«, die mehr variablen Energiewende-Strom aufnehmen können, bleibt kaum Geld.

Die Bundesnetzagentur sorgte mit ihrer Vorgabe für Protest bei den Verteilnetzbetreibern. Der die kommunalen Stromverteilnetzbetreiber repräsentierende Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erklärte, die Regelung treffe die Verteilnetzbetreiber und »deren kommunale Eigentümer wirtschaftlich hart.«

Um den Xgen genannten Wert zu bestimmen, der jetzt mit 0,9 Prozent angegeben wurde, analysiert die BNetzA Vergangenheitswerte. Ist der Wert größer Null, heißt das, dass aus ihrer Sicht die Produktivität in der Netzwirtschaft höher ist, als in der Gesamtwirtschaft sowie Löhne und Preise im Netzbetrieb weniger stark gestiegen sind, als in der Gesamtwirtschaft. Das bedeutet, dass die Inflationsrate für Güter, die für den Netzbetrieb notwendig sind, kleiner ist, als die gesamtwirtschaftliche. Für Netzbetreiber führt das zu einer geringeren Erlösobergrenze, womit sich ihr zur Verfügung stehendes Budget reduziert.

Die BNetzA macht den Netzbetreibern in einem dreistufigen Prozess parallele Kostensenkungsvorhaben, die so im internationalen Vergleich unüblich sind: sie prüft zunächst die Kosten aller Netzbetreiber und kürzt diese. Danach werden die Netzbetreiber einem direkten Effizienzvergleich unterzogen, der wieder zu Kostensenkungsvorgaben führt und als Drittes wird ihnen der sogenannte sektorale Produktivitätsfaktor auferlegt.

Den Fehler bei der diesjährigen Kostensenkungsvorgabe sieht der VKU darin begründet, dass es sich beim Produktivitätsfaktor Xgen um eine auf zurückliegenden Daten fußende Prognose handelt, die auch stark verzerrende Jahre (2006) mit in die Berechnung einfließen lässt. Die vor 15 Jahren für die Netzbetreiber einkommensmäßig »heile« Energiewelt gibt es heute nicht mehr, im Gegenteil: Für wichtige Investitionen etwa zur Integration erneuerbarer Energien, dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobile usw. steht von den heute kleineren Gewinnen ohnehin weniger zur Verfügung, als für den geplanten offensiven Ausbau der erneuerbaren Energien nötig.

Nach dem Vorbild Roosevelt’ scher US-Antitrust-Gesetze nach dem Krieg im deutschem Recht eingeführt, ermöglichen Regelungen dem Gesetzgeber, vermutete »Monopolrenditen« von sogenannten »Monopolisten« abzuschöpfen. Auch das Bundeskartellamt verdankt seine Existenz der amerikanischen Denkungsart aus der Mitte des 20. Jahrhunderts.

Nach mehrfachen Kostenprüfungs- und Kostensenkungsrunden mit »Initialkürzungen von teilweise um 50 Prozent«, seien Monopolrenditen einfach »nicht mehr existent« sagt der VKU. Die Kosten für Netzentgelte, Messung und Abrechnung machten 2017 25,6 Prozent des Strompreises in Deutschland aus.

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