BAFA

Einfach Wärmenetze & -speicher-Wirtschaftlichkeit nachweisen

29. Mai 2017, 17:14 Uhr | Hagen Lang
Wärmespeicher im Innovationskraftwerk Reick
© Stadtwerke Dresden GmbH – DREWAG

Betreiber von Wärmenetzen und Wärmespeichern müssen seit der jüngsten Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2017) darlegen, dass die beantragte Förderung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist. Hierfür gibt es jetzt ein vereinfachtes Nachweisverfahren.

Der AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Konkretisierung dieser Anforderung ein vereinfachtes Nachweisverfahren entwickelt.

Werner Lutsch, Geschäftsführer des AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. erklärt: »Dies war eine stets offene, vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen des BAFA mit unseren Fachleuten – die letztendlich gemeinsam, in kürzester Zeit eine sehr gute Lösung bzw. einen Regelwerksbaustein entwickelt haben«.

»Ziel war es« so BAFA-Präsident Andreas Obersteller, »die beihilferechtliche Anforderung möglichst einfach umzusetzen. Dies ist mit dem neuen Nachweis, der überwiegend auf standardisierte Werte abstellt, gleichzeitig aber den Vorgaben des Beihilferechts Rechnung trägt, gelungen.«

Die Regelung geht auf beihilferechtliche Bestimmungen der EU-Kommission zurück und soll sicherstellen, dass die Zuschlagzahlungen nicht zu einer Überförderung führen. Vorhaben, für die der vollständige Antrag bis zum 31. Dezember 2016 beim BAFA eingegangen ist, sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Der Nachweis ist entsprechend für Kältenetze und Kältespeicher zu erbringen.

Das Arbeitsblatt AGFW FW 704 und das zugehörige Berechnungstool sind auf der Internetseite des AGFW veröffentlicht. Weitere Informationen sind darüber hinaus auf der Internetseite des BAFA unter > Energie > Energieeffizienz > Kraft-Wärme-Kopplung verfügbar.



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