Durch Fremdvergabe ihrer Energie und/ oder Wärmebeschaffung, dem sogenannten Contracting, können Kunden häufig um 50 Prozent ihrer eingesetzten Energie einsparen. Der Verband für Wärmelieferung nennt in einem Positionspapier jetzt vier Maßnahmen zur weiteren Verbreitung des Konzeptes.
Im Bereich industrieller sowie gewerblicher Liegenschaften, aber auch in öffentlichen Gebäuden könnten die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen den Einsatzbereich von Energiespar-Contracting erheblich verbreitern, glaubt Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW. Diese sind:
1) -Modernisierungen und Sanierungen sollten nur bei nachgewiesener Einsparung erfolgen, d.h. nachgewiesene Energieeinsparungen müssen verpflichtend für einen Projektbeginn werden
2) -Für öffentliche Körperschaften, die unter Finanzaufsicht stehen, soll eine Ausnahmeregelung zur Durchführung von Contractinggeschäften erteilt werden, weil diese in jedem Fall zu dauerhaften Minderausgaben führen
3) -Bestehende Benachteiligungen von Energieeinsparprojekten bei öffentlichen Fördermaßnahmen sollen beendet werden
4) -Die öffentliche Hand sollte ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und in Sachen Energiespar-Contracting voran gehen