Energieeffizienz in der Produktion

Neues Gesetz schreibt Energieaudit für Nicht-KMUs vor

8. September 2015, 13:48 Uhr | Karin Zühlke
© Rexroth

Seit April dieses Jahres sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die Energieeffizienz ihrer Produktion offiziell prüfen zu lassen. Wer bis 5. Dezember kein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt hat, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Wer Unterstützung sucht, kann sich zum Beispiel an das Fraunhofer IPA oder andere Institute wenden, die über autorisierte Energieberater, die Energieaudits durchführen, verfügen.

Am 15. April hat die Bundesregierung das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) novelliert: Danach müssen Firmen, die nicht mehr unter die KMU Defnition fallen verpflichtend auditiert werden.

Darunter fallen Firmen mit ≥250 Mitarbeitern oder mit mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. mehr als 43 Mio. € Jahresbilanzsumme.

Schätzungen zufolge sind das nach Angaben des Fraunhofer IPA in Deutschland über 50 000 Unternehmen betroffen. Das Audit muss alle vier Jahre wiederholt werden.

Audit erfolgt in sieben Phasen

Nach der DIN EN 16247-1 setzt sich das vorgeschriebene Energieaudit aus sieben aufeinanderfolgenden Phasen zusammen, die das Fraunhofer IPA wie folgt zusammengefasst hat:

Im ersten Schritt bespricht der bei der BAFA registrierte Energieauditor mit der Geschäftsführung die organisatorischen Angelegenheiten,
darunter den Zeitraum, die Ressourcen oder die Anwendungsbereiche. Anschließend folgt die Auftaktbesprechung, in der das Vorhaben konkretisiert wird. Bei der Datenerfassung verschafft sich der Auditor ein Bild von den Faktoren, die für die Energieeffizienz des Unternehmens eine Rolle spielen. Dazu zählen u. a. die möglichen Messungen, die eingesetzten Medien und die Energieverbraucher. Im Anschluss findet eine Vor-Ort-Begehung statt, in der der Experte die Produktionsschritte begutachtet und weitere Messungen vornimmt.

Energiebericht zeigt Einsparpotenziale auf

Im folgenden Schritt bildet der Auditor den IST-Zustand des  Unternehmens ab. Dabei werden die Energieflüsse aufgezeigt, das Energieerzeugungs- und Verbraucherprofil aufgelöst und mögliche Fehler bei der Ermittlung korrigiert. Mit dieser Basis ist er nun in der Lage, die Energieeffizienz des Unternehmens zu eruieren und  Maßnahmen zur Steigerung zu ermitteln.

Im letzten Schritt schreibt der Energieauditor einen Energiebericht, in dem er dem Unternehmen die Einsparmöglichkeiten aufzeigt. Darüber hinaus können der Fachmann und die Geschäftsleitung über die Ergebnisse diskutieren und weitere Maßnahmen besprechen.


Lesen Sie mehr zum Thema


Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Fraunhofer IPA (Institut für Produktionstechnik und Automatisierung)