Abwehrtechnik ist einsatzbereit

Woran der Schutz vor Drohnen in der Praxis scheitert

13. Februar 2023, 14:00 Uhr | Heinz Arnold
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Drohnen stellen eine ernsthafte Gefahr dar, wenn sie in gesperrte Gebiete eindringen. Wie lassen sich solche unautorisierte Drohnen aufspüren, um zu ermitteln, was sie im Schilde führen, und schließlich unschädlich machen?

Drohnen stellen eine ernsthafte Gefahr dar, wenn sie – unabsichtlich oder gewollt – in für sie gesperrte Gebiete eindringen. Wie lassen sich solche unautorisierte bzw. unkooperative Drohnen zunächst aufspüren, um zu ermitteln, was sie im Schilde führen, und schließlich unschädlich machen?

Die gute Nachricht: Es gibt ausgeklügelte Verfahren, sie im Zusammenspiel spezieller Antennen, verschiedener Sensoren, der Analyse der Kommunikation zwischen ihnen und ihren Piloten sowie ausgeklügelter Software zu erkennen. In den meisten Fällen gelingt es sogar, zu ermitteln, um welchen Typ es sich handelt. Wie das funktioniert, zeigte eine Reihe von Unternehmen auf der Messe »Perimeter Protection« in Nürnberg vor zwei Wochen, wie Sie im Detail ab Seite 22 des E-Papers 5-2023 lesen.

Technisch kann also sehr viel gemacht werden: Wurde festgestellt, dass es sich um eine unkooperative Drohne handelt, können die Betroffenen sogar gegen sie vorgehen – in verschiedenen Abstufungen, denn wenn es sich um eher harmlose kommerzielle Drohnen handelt, sollten sie schonend vom Himmel geholt werden.

Doch schon die Kommunikation mit den Drohnen zu stören – »Jammen« genannt – erfordert eine Genehmigung durch die Behörden. Sie mit Gewalt abzufangen ist nur Polizei und Militär erlaubt. Gerade hat die Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr vorgeführt, dass sich unkooperative Drohnen mithilfe von Abfangdrohnen, die Netze verschießen, einfangen und sicher auf den Boden bringen lassen. Ziel war es, sie in städtischen Umgebungen unschädlich zu machen, ohne größere Kollateralschäden zu provozieren; es soll ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.

Doch wo liegen die konkreten Gefahren eigentlich? Ob es um große Events wie Open-Air-Festivals, große Sportereignisse wie Fußballspiele in voll besetzten Stadien bis hin zu G7-Gipfeltreffen oder das Weltwirtschaftsforum in Davos geht, ob um kritische Infrastrukturen wie Flughäfen, Kraftwerke und Datenzentren, um nur einige zu nennen, sie alle haben eines gemeinsam: Sie alle sind durch Drohnen gefährdet. In vielen Fällen dringen Drohnen, gesteuert von Hobbypiloten, eher aus Unbekümmertheit und Unkenntnis in für sie gesperrte Bereiche ein, führen also nichts Böses im Schilde – was nicht heißt, dass sie nicht unabsichtlich große Schäden anrichten könnten, beispielsweise mit Verkehrsflugzeugen kollidieren oder bei Abstürzen Menschen verletzen.

Darüber hinaus muss aber auch mit terroristischen Anschlägen gerechnet werden; in der aktuellen Situation sind sogar Sabotageakte auf kritische Infrastrukturen nicht auszuschließen.

Wie oben bereits dargelegt: Es gibt verschiedene technische Möglichkeiten, gegen die Gefährdung von Drohnen vorzugehen. Zahlreiche Unternehmen befassen sich damit sowohl auf ziviler als auch auf militärischer Ebene, wobei die Übergänge fließend sind. Schutzlos müssen wir also nicht sein!

Der Luftraum ist aus gutem Grunde reguliert, Anarchie darf dort nicht herrschen, darüber sind sich alle einig. Weil aber verschiedene Behörden und Akteure beteiligt sind, mahlen die Mühlen der Bürokratie, was Drohnendetektions- und -abwehrsysteme betrifft, schon seit Jahren wie gewohnt – langsam. Ein Beispiel dafür sind Flughäfen. Dass sie geschützt werden müssen, darüber besteht sicherlich Konsens. Gemessen daran – und an dem, was weltweit über die vergangenen Jahre bereits an Drohnenvorfällen auf Flughäfen registriert wurde – scheint gerade in Deutschland eine gewisse Sorglosigkeit zu herrschen; eilig hat man es offenbar nicht damit, die Flughäfen mit Drohnendetektions- und -abwehrsystemen auszustatten.

Die Deutsche Flugsicherung arbeitet seit einigen Jahre daran, Kriterien aufzustellen, die ein solches System erfüllen muss. Erste Erkenntnisse wurden bereits erzielt – allerdings noch nicht ausreichend für ein abschließendes Ergebnis.

Denn bevor daran weitergearbeitet werden kann, muss erst einmal geklärt werden, welche Behörden wann zuständig sind – was auch eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Netzeinfangsystems der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr gespielt hatte. Vor allem muss aber auch geklärt werden, wer die Kosten in welcher Höhe übernimmt. Davon hängt dann wieder ab, was technisch realisiert werden kann.

Was sich derzeit auf dem Gebiet der Drohnenabwehrsysteme tut und wo die technischen und die bürokratischen Herausforderungen liegen, lesen Sie in unserem Thema der Woche zu Drohnendetektions- und -abwehrsystemen ab Seite 22 im E-Paper der Ausgabe 5-2023. Hier finden Sie die Arktikel "Drohne holt Drohne im Netz vom Himmel" und "Die Technik dazu ist weitgehend einsatzbereit".


 


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