Datenstaubsauger

Untersuchung: Microsoft Office bricht EU-Datenschutzrecht

9. Mai 2019, 13:29 Uhr | Hagen Lang
© tanaonte - 123RF

Eine Studie im Auftrag des niederländischen Justizministeriums wertet die ausgiebige Nutzerdatenspeicherung durch MS-Office als DS-GVO-Verstoß. Wie Sie als Unternehmen hier mögliche Schadenersatzansprüche vermeiden, erfahren Sie auf dem »Praxistraining EU-DS-GVO« der WEKA-Fachmedien am 4. Juni 2019.

Dirk Fromm, einer der renommiertesten deutschen Datenschützer (u.a. ehemaliger IT-Sicherheitsbeauftragter des Deutschen Bundestages) berät große deutsche Firmen und Institutionen juristisch zum neuen Datenschutzrecht. Er leitet Sie als Datenschutzverantwortlichen Ihres Unternehmens am 4. Juni 2019 in München Haar in einer eintägigen Schulung zur rechtssicheren Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung an. Hier lernen Sie neben der rechtskonformen Gestaltung Ihrer Datenschutzpraxis, wie Sie sich vor Haftungen für potentiell rechtswidriges Verhalten Dritter (z.B. Microsoft) schützen können. Microsoft?

Die laxe Datenschutzpraxis amerikanischer Unternehmen droht zusammen mit der juristischen »Beweislastumkehr« europäischen Unternehmen ein Bein zu stellen. »Beweislastumkehr« kannte man in europäischen Rechtsordnungen eigentlich nur aus der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK). Die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr, Verdächtige müssen vor Gericht nachweisen, dass sie sich rechtskonform verhalten haben und nicht der Staat, dass sie das Recht gebrochen haben. Die EU-Datenschutzgrundverordnung führte diese Beweislastumkehr auch für die Nutzer von personenbezogenen Daten ein.

Die richtige Würze erlangt die Beweislastumkehr erst mit Nachrichten wie dieser aus Holland, dass eine Studie im Auftrag des niederländischen Justizministeriums den Office-Programmen von Microsoft umfangreichste Nutzerdaten-Erfassung und -Speicherung, ohne deren Einwilligung, nachweist. Kurz: MS Office stehe mit der EU DS-GVO auf Kriegsfuß und der »Mangel an Transparenz stellt ein besonderes Risiko für bestimmte Arbeitgeber dar« (Seite 55 der Untersuchung).

Wie Sie sich als Microsoft Office einsetzendes Unternehmen vor möglichen Schadenersatzansprüchen aus der Nutzung von MS-Office-Programmen schützen, erfahren Sie (unter anderem) auf dem »Praxistraining: Rechtssichere Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO)«, kurz »Praxistraining EU DS-GVO«. Praktische Übungen und das Eingehen auf spezifische Fragestellungen aus den Unternehmen von Teilnehmern stellen sicher, dass Sie den Tag mit Gewinn für Ihre Rechtssicherheit abschließen.

Auch der Beweislastumkehr der EU-Datenschutz-Grundverordnung sollten sie nach dem 4. Juni gelassener entgegensehen, denn Sie erfahren, wie Sie nachweisen, dass Sie alles Mögliche getan haben, um den ordnungsgemäßen Umgang mit Daten Dritter sicherzustellen und »in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich« sind (Art. 82 Abs. 3 EU DS-GVO), sollte ein solcher sich einstellen.Und das ist beim Einsatz von Microsoft-Office nicht unwahrscheinlich.

 

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu WEKA FACHMEDIEN GmbH

Weitere Artikel zu Microsoft Deutschland GmbH

Weitere Artikel zu Cyber-Security