Smart Homes, Mobilität und Industrie 4.0

Bosch kauft Prosyst Software

17. Februar 2015, 9:17 Uhr | Heinz Arnold

Die Bosch Software Innovations GmbH übernimmt die Firma ProSyst, die sich auf die Entwicklung von Gateway-Software und Middleware für das Internet der Dinge spezialisiert hat. Damit vereinfacht sich das Zusammenspiel vernetzter Geräte in den Bereichen Smart Home, Industrie 4.0 und der Mobilität.

Zu den Kunden von Prosyst Software, die in Köln, Deutschland, und Sofia, Bulgarien, 110 Mitarbeiter beschäftigt, zählen führende Geräte- und Automobilhersteller, Chipanbieter sowie Telekommunikations- und Energiedienstleister.

Gerätemanagement für das Internet der Dinge

ProSyst setzt auf die Programmiersprache Java und auf die OSGi-Technologie. Java und OSGi kommen beispielsweise in vernetzten Anwendungen im Smart Home oder in der industriellen Produktion zum Einsatz. Wenn die Software eines Geräts in der Programmiersprache Java geschrieben ist und sie mit der OSGi-Technologie kombiniert wird, kann sie automatisiert aus der Ferne installiert, gestoppt, aktualisiert und deinstalliert werden, ohne das Gerät dabei jedes Mal neu starten zu müssen. Dieser Fernzugriff wird häufig über Gateway-Software realisiert, die zudem sicherstellt, dass Geräte intelligent gesteuert werden können. Zum Beispiel werden Strompreise oder Wetterprognosen empfangen, von der Software ausgewertet und an die Heizung für deren energiesparenden Betrieb weitergegeben.

Einheitliche Vernetzung

Die Software von ProSyst übernimmt zudem die Rolle eines Übersetzers: Um beispielsweise in einem Smart Home verschiedene Geräte und Dinge wie Heizung, Haushaltsgeräte oder Sicherheitskamera miteinander zu vernetzen, müssen sie die gleiche Sprache sprechen. Dies ist insbesondere dann schwierig, wenn die Produkte von unterschiedlichen Herstellern kommen, unterschiedliche Protokolle zur Kommunikation nutzen oder keinen Zugang zum Internet besitzen.

Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörden. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

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