ZVEI-Studie

Elektroinstallation in Wohngebäuden nicht zukunftstauglich

30. November 2015, 19:06 Uhr | Hagen Lang

Größtenteils sind die Elektroinstallationen der Bestandswohngebäude in Deutschland weder tauglich für die Energiewende, noch für die kommende Elektromobilität. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie »Zustandserhebungen elektrischer Anlagen für Gebäude«.

Die im Auftrag des ZVEI von der Fachhochschule Südwestfalen in Soest und der Leuphana Universität in Lüneburg durchgeführte Studie befragte 1360 Bewohner und Besitzer von Mietwohnungen. 70 Prozent der vor 2006 errichteten Gebäude erfüllten nicht die heutigen, in einer Norm festgelegten Anforderungen an eine Mindestausstattung. Gebäude, die zwischen 1950 und 1979 errichtet wurden, sie stellen den Hauptanteil der heutigen Wohngebäude, kommen am schlechtesten weg. Viele noch ältere Gebäude wurden bereits elektrisch saniert, jüngere – ab 1980 errichtet – haben modernere Ausstattungen.

»Wenn Nutzungsänderungen wie beispielsweise die Integration von Batterie- oder Warmwasserspeicher, Photovoltaik-Anlagen oder Ladesäulen für Elektro-mobile hinzukommen, sinkt die elektrische Sicherheit der Installation«, stellt Andreas Bettermann, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Elektroinstallationssysteme, fest. »Die Elektroinstallationen in vielen Wohngebäuden sind eindeutig nicht energiewendefähig, und häufig haben sie die normale Lebensdauer längst überschritten.« Mehr als zwei Drittel der installierten Elektrik sei älter als 35 Jahre.

»Ich stelle mir die Frage: Scheitern Energieeffizienz, Digitalisierung und Smart Home an den existierenden Elektroanlagen in Wohngebäuden?«, so Bettermann. Schon heute belasten mehr Stromverbraucher mit anderer Lastcharakteristik als zur Bauzeit geplant die Elektroinstallationen. Messwerte erfassen oder regeln und steuern lässt sich mit ihnen nicht.

Bettermann fordert die Politik auf, die Elektroinstallation als »das vergessene System« in den Fokus zu rücken. Unter dem Schlagwort »Bestandsschutz« sende die Politik bisher das falsche Signal, den Status Quo zu erhalten. Bettermann kritisiert: »Es besteht aus unserer Sicht die Gefahr der Fehllenkung von Investitionen, wenn KfW-Fördersysteme nur Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle und der Heizungsanlage berücksichtigen. Desgleichen wenn das Erneuerbare Energiegesetz (EEG) die Integration von Photovoltaik-Anlagen und Batterien fördert, aber keine strukturierte Anlagenüberprüfung vorsieht.«


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