Autonomes Fahren

Polizei stoppt schlafenden Autofahrer

3. Dezember 2018, 15:57 Uhr | Hagen Lang
© fotolia

Die California Highway Patrol, Polizeibehörde des US Bundesstaates Kalifornien hat einen vorschriftsmäßig mit Richtgeschwindikeit fahrenden, allerdings tief schlafenden Autofahrer gestoppt. Dabei half der Autopilot, der das Nickerchen aber überhaupt erst ermöglicht hatte.

Um 3.30 Uhr morgens versuchte die Autobahn-Polizei zunächst vergeblich den 45-jährigen Fahrer auf sich aufmerksam zu machen, der regungslos im Auto saß, allerdings bei 70 Meilen Geschwindigkeit auf dem Highway 101. Daraus schlossen die Beamten, dass der Tesla 3 im Autopilot-Modus unterwegs sein könnte, der über einen Enhanced Autopilot mit Full Self-Driving Capability verfügt.

Wie die Los Angeles Times berichtet, nahm die Polizei den Tesla mit zwei Fahrzeugen in die Zange: ein Fahrzeug überholte ihn und verringerte direkt vor ihm fahrend die Geschwindkeit, während ein zweites Fahrzeug den rückwärtigen Verkehr fernhielt. Der Tesla-Autopilot reagierte erwartungsgemäß und verringerte die Geschwindigkeit schließlich bis zum Stillstand, wegen des vor ihm abbremsenden Polizeiautos.

Der auch anschließend nur schwer zu weckende Fahrer sieht sich jetzt einem Verfahren wegen Fahrens unter Alkohol-, bzw. Drogeneinfluss ausgesetzt.

Spannend wird es in den Jurisdiktionen mit autonomen PKWs, wenn sich ähnliche Fälle häufen und die Haftungsfragen vor Gericht kommen. Darf man abgelenkt oder eingenickt sein, wenn der Autopilot einen Crash verursacht? Darf man auch unter Einfluss von Medikamenten fahren, die Autofahren eigentlich ausschließen? Wird die klassische Gefährderhaftung ausgehöhlt? Im deutschen Gesetz zum automatisierten Fahren, das sich am völkerrechtlich verbindlichen Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr orientert sind wichtige Haftungs- und Datenschutzfragen bislang offen gelassen.

Auf seiner Webseite schreibt Tesla, dass seine Fahrzeuge, inklusive des Modell 3 »über die Hardware verfügen, die für eine vollständige Selbstfahrfähigkeit nötig sind, auf einem Sicherheitsniveau das wesentlich höher ist, als das eines menschlichen Fahrers«. Dann könnte der kalifornische Fahrer argumentieren, der Tesla-Autopilot sei seinen Fähigkeiten so überlegen, dass der seiner Aufmerksamkeit nicht mehr bedurft hätte.


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