Landis+Gyr unterstützt Entwicklung eines Smart-Meter-Schutzprofils

Streitthema: Intelligente Zähler und der Datenschutz

22. Februar 2011, 17:25 Uhr | Nicole Wörner

Der Smart-Meter-Hersteller Landis+Gyr begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Entwicklung eines Schutzprofils für intelligente Haushaltszähler und kündigt seine Unterstützung an.

»Die Sicherheit der Verbrauchs- und Messdaten hat für uns oberste Priorität«, erklärt Peter Heuell, Geschäftsführer der Landis+Gyr GmbH. »Erst die Fähigkeit eines Smart Meters zur Datenübertragung schafft die notwendige Basis für intelligente und steuerbare Stromnetze. Die Verabschiedung verbindlicher Standards für den Datenschutz ist damit von größter Wichtigkeit.«

Landis+Gyr kündigte nun an, die Entwicklung eines Smart-Meter-Schutzprofils nach Kräften unterstützen zu wollen. Als einer der führenden Hersteller von Smart Metern hatte sich das Unternehmen intensiv in die Datenschutz-Debatten, die auf verschiedenen nationalen und internationalen Stufen geführt werden, eingebracht und die Entwicklung entsprechender Konzepte vorangetrieben.

Hinsichtlich der Vorlage zur Entwicklung eines Smart-Meter-Schutzprofils sieht Landis+Gyr Nachbearbeitungsbedarf in vier Punkten. Hier die Stellungnahmen des Unternehmens:

  • Definition der Schutzklassen

Die Vorlage für das Smart-Meter-Schutzprofil enthält bislang keinerlei Feststellungen zum tatsächlichen datenschutzrechtlichen Schutzbedarf. Die Höhe des Schutzbedürfnisses hat jedoch direkte Auswirkungen auf die Maßnahmen, die im Weiteren zum Schutz der Daten zu treffen sind. Das Bundesdatenschutzgesetz hebt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit hervor, Schutzaufwand und Schutzzweck in ein angemessenes Verhältnis zu setzen. In § 9 Satz 2 BDSG heißt es hierzu: »Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.« Um konkrete Maßnahmen für den Datenschutz festzulegen, muss somit vorab definiert werden, welche Daten konkret betroffen sind und welche Risiken die Übertragung mit sich bringt. So fallen die vom Smart Meter erhobenen Daten beispielsweise nicht unter die »besonderen Arten personenbezogener Daten«, denen das BDSG eine entsprechend hohe Schutzwürdigkeit zuspricht. Das Smart Meter-Schutzprofil sollte vor diesem Hintergrund um eine konkrete Feststellung des Schutzbedarfs aus datenschutzrechtlicher Sicht ergänzt werden.

  • Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Analyse

Mit der verbindlichen Vorgabe eines Schutzprofils steigen die Kosten für die Einführung der neuen Messtechnik. Gemäß dem dritten EU-Energiepakt kann sich die Bundesregierung für eine Kosten-Nutzen-Analyse entschieden, um die weitere Rollout-Strategie festzulegen. Die durch das Schutzprofil verursachten Kostensteigerungen beeinflussen die Bilanz negativ und führen damit aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem geringeren Durchdringungsgrad von Smart Metern in Deutschland. Um dies zu verhindern, sollte eine detaillierte Übersicht der Mehrkosten aufgestellt werden, die die neuen Sicherheitsbestimmungen mit sich bringen. Dieser Mehraufwand sollte bei der Kosten-Nutzen-Analyse im Weiteren keine Berücksichtigung finden.

  • Gerätekonzept

Im Rahmen der Entwicklung eines Smart-Meter-Schutzprofils ist bislang von »Gerätekomponenten« die Rede. Basis hierfür ist das Konzept, in dem Zähler und Gateway in baulich getrennten Geräten realisiert werden. Insbesondere in ökonomischer Hinsicht stellt dieser Geräte-Aufbau jedoch nicht die optimale Lösung dar. Je umfangreicher aber der Rollout ist, desto größer ist die Bedeutung der Wirtschaftlichkeit der Einzellösung. Insbesondere vor dem Hintergrund eines deutschlandweiten Smart-Meter-Rollouts sollte die Festschreibung eines Gerätekonzeptes deswegen nicht durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen. Stattdessen ist es Aufgabe der Industrie, die hierzu die notwendige Erfahrung und das Know-how mitbringt, die ökonomisch optimale Lösung zu finden. Aus diesem Grund regt Landis+Gyr an, bei der Ausgestaltung des Schutzprofils eine offene Formulierung zu wählen und künftig von »Funktionen« statt von »Systemkomponenten« zu sprechen.

  • Entwicklung einer europaweiten Regelung

Besonders im Bereich Datenschutz sind, wie nicht zuletzt das Beispiel Internet zeigt, nationale Regelungen oftmals nicht ausreichend. Vor diesem Hintergrund sollte genau geprüft werden, wie sich das Smart-Meter-Schutzprofil mit vergleichbaren europäischen Bestrebungen in Einklang bringen lässt. Grundsätzlich sollte es das Ziel sein, die Festlegungen zum Datenschutz im Bereich Smart Meter europaweit zu harmonisieren.

Soweit die Äußerungen des Unternehmens zu den vier Punkten, in denen es Nachbearbeitungsbedarf sieht. Ergänzend dazu bekräftigt Huell: »Das Bundeswirtschaftsministerium hat das richtige Signal gesetzt.« Nun müsse es das Ziel sein, in einem engen Dialog zwischen Politik, Industrie und Verbraucherschutz verbindliche Regeln festzulegen und das Schutzprofil baldmöglichst zu verabschieden.


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