Der EU-Energieministerrat hat seine Position zur Neufassung der Richtlinie Erneuerbare Energien beschlossen. Kernpunkt ist die Anhebung des Mindestanteils Erneuerbarer Energien am Kraftstoffverbrauch im Verkehr von 10 % im Jahr 2020 auf 14 % im Jahr 2030.
Zur Förderung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen wurde ein bis 2030 auf 3 % steigender Mindestanteil beschlossen. Diese Biokraftstoffe sollen auf die Erfüllung des Mindestanteils von 14 % doppelt angerechnet werden können. Die geltende Obergrenze von 7 % für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse soll bis 2030 beibehalten werden.
»Der Beschluss des EU-Energieministerrats über die Neufassung der Richtlinie Erneuerbare Energien ist ein Schritt in die richtige Richtung«, erklärt Norbert Schindler, Vorsitzender des Bundesverbands der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe). »Der beschlossene Mindestanteil von 14 % Erneuerbarer Energien am Kraftstoffverbrauch ist die Weichenstellung für eine deutliche Senkung der CO2-Emissionen des Verkehrs. Negativ ist jedoch die vorgesehene Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen. Dadurch werden keine CO2-Emissionen vermindert.«
Schindler wies daraufhin, dass durch die Beimischung von Bioethanol in den Benzinsorten Super, Super E10 und Super Plus die CO2-Emissionen effizient und kostengünstig gesenkt werden. Bioethanol hat amtlich festgestellt im Jahr 2016 die CO2-Emissionen gegenüber fossilem Benzin um 75 % gesenkt. Schindler forderte, die in Deutschland derzeit geltende Pflicht, die CO2-Emissionen aller Kraftstoffe um 4 % zu senken, deutlich zu verschärfen. Nur so könnten die CO2-Emissionen des Verkehrs weiter verringert werden. Die erst ab 2020 geltende Pflicht zur CO2-Minderung um 6 % müsse auf das Jahr 2018 vorgezogen und ab 2020 auf 8 % angehoben werden.